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Branchenlösung · Maschinen- und Anlagenbau

KI für Maschinen- und Anlagenbauer: Dokumentation, Service und CRA

Euer PLM und euer Redaktionssystem bleiben. Wir nehmen Konstruktion, Dokumentation und Service Lese- und Schreibarbeit ab, mit KI auf eurem eigenen Server, und bereiten euch auf die neuen Pflichten aus Maschinenverordnung und Cyber Resilience Act vor.

Wer eigene Maschinen und Anlagen baut, schreibt für jede Variante Betriebsanleitungen, pflegt Risikobeurteilungen, beantwortet Serviceanfragen mit Wissen aus alten Projekten und kalkuliert Angebote für Sondermaschinen. Ab Januar 2027 gilt die neue Maschinenverordnung, und für Maschinen mit Steuerung, Fernwartung oder App kommen die Meldepflichten des Cyber Resilience Act dazu. Wir setzen KI dort ein, wo gelesen, gesucht und vorformuliert wird, und nicht in der Sicherheitstechnik der Maschine. Für Lohnfertiger und Zulieferer ohne eigenes Produkt gibt es eine eigene Seite.

Typische Herausforderungen

Die Maschinenverordnung gilt ab 20. Januar 2027

Die Verordnung (EU) 2023/1230 löst die Maschinenrichtlinie ab und gilt nach ihrer Berichtigung im Amtsblatt ab dem 20. Januar 2027. Wer heute eine Maschine konstruiert, die danach ausgeliefert wird, dokumentiert schon jetzt nach den neuen Regeln.

Betriebsanleitungen digital, aber zehn Jahre lang

Die Betriebsanleitung darf nach der Maschinenverordnung digital bereitgestellt werden. Dann muss sie mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen online zugänglich sein, und auf Verlangen des Nutzers beim Kauf stellt der Hersteller sie innerhalb eines Monats kostenlos auf Papier bereit (Art. 10 Abs. 7). Jede Variante braucht ihre eigene, klar zugeordnete Fassung.

24 Stunden für eine Frühwarnung

Seit dem 11. September 2026 müssen Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis als Frühwarnung melden und innerhalb von 72 Stunden eine Schwachstellenmeldung nachreichen (Art. 14 Cyber Resilience Act). Das betrifft Produkte mit einer Datenverbindung zu einem Gerät oder Netz.

Ab Dezember 2027 gilt der Cyber Resilience Act vollständig

Ab dem 11. Dezember 2027 gelten alle Pflichten des Cyber Resilience Act, darunter, Komponenten zu ermitteln und zu dokumentieren, unter anderem mit einer Software-Stückliste in einem gängigen maschinenlesbaren Format (Anhang I Teil II). Für Maschinen mit Steuerung und Fernwartung ist das neue Arbeit in Konstruktion und Dokumentation.

Service-Wissen steckt in alten Projekten

Wie wurde die Störung an der Anlage von 2019 behoben, welches Ersatzteil passt noch, was steht in der Anleitung der Vorgängerversion? Die Antwort liegt in Berichten, Stücklisten und Mails, nur findet sie im Notfall niemand schnell genug.

Angebote für Sondermaschinen kosten Tage

Jede Anfrage ist anders, aber vieles ähnelt einem früheren Projekt. Bis die passenden Unterlagen gefunden und die Anforderungen sortiert sind, vergeht Zeit, die im Vertrieb und in der Konstruktion fehlt.

Was wir neben eurem PLM und ERP machen

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Entwürfe für Betriebsanleitungen auf eurem Server

Ein Sprachmodell auf einem Rechner in eurem Haus schreibt erste Fassungen von Kapiteln der Betriebsanleitung aus euren Stücklisten, Vorgängeranleitungen und der Risikobeurteilung, dazu Übersetzungsentwürfe. Eure Technische Redaktion prüft, ergänzt und gibt frei. Konstruktionsdaten verlassen euer Haus dabei nicht.

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Service-Wissensdatenbank

Servicetechniker und Hotline fragen in euren Störungsberichten, Anleitungen und Ersatzteillisten nach und bekommen eine Antwort mit Fundstelle. Die Wissensdatenbank liest nur und ändert nichts an euren Unterlagen.

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Schwachstellen-Agent mit Meldefristen

Ein KI-Agent gleicht neue Schwachstellenmeldungen mit eurer Komponentenliste ab, markiert Treffer und zeigt die laufende 24- und 72-Stunden-Frist. Ob eine Schwachstelle aktiv ausgenutzt wird und gemeldet werden muss, entscheiden eure Verantwortlichen. Jede Aktion steht in einem verketteten, signierten Protokoll von AgentGuard.

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Komponentenlisten und CRA-Unterlagen

Wir helfen, für eure Maschinen mit digitalen Elementen eine Komponentenliste aufzubauen und den Ablauf für Meldungen schriftlich festzuhalten: wer erfährt wovon, wer entscheidet, wer meldet. Die Konformitätsbewertung bleibt bei euch und, wo nötig, bei einer Prüfstelle.

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Angebots-Agent

Ein KI-Agent sortiert eingehende Anfragen, sucht ähnliche Altprojekte und stellt die Anforderungen für einen Kalkulationsentwurf zusammen. Den Preis macht euer Vertrieb. Was nach außen geht, gibt ein Mensch frei.

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Schulung und KI-Richtlinie

Eine Schulung zur KI-Kompetenz für Konstruktion, Redaktion und Service, mit Nachweis, und eine kurze Regel, welche Daten nie in einen öffentlichen Chatbot gehören. Konstruktions-Know-how ist euer Kapital.

Branchenspezifisch: Führend bleiben euer PLM, euer ERP und, wenn vorhanden, euer Redaktionssystem für die Technische Dokumentation. Bevor wir etwas anbinden, sehen wir nach, welche Schnittstellen es gibt und was euer Softwarehersteller schon an KI mitliefert. Doppelt bezahlen sollt ihr nichts.

Wofür wir nicht die Richtigen sind

  • —CE-Konformitätsbewertung. Ob eure Maschine die Anforderungen erfüllt, beurteilt ihr und, wo vorgeschrieben, eine notifizierte Stelle. Wir unterschreiben keine Risikobeurteilung.
  • —KI in der Maschine. Wir entwickeln keine Sicherheitsbauteile und keine KI, die in der Maschine Sicherheitsfunktionen übernimmt. Die Maschinenvorschriften der EU stehen in Anhang I der KI-Verordnung, und solche Anwendungen können Hochrisiko-KI sein.
  • —Funktionale Sicherheit und Steuerungsprogrammierung. Dafür gibt es spezialisierte Ingenieurbüros.
  • —Penetrationstests und Zertifizierungen. Wir prüfen keine Produkte auf Sicherheitslücken und stellen keine Zertifikate aus.
  • —Ersatz von PLM, ERP oder Redaktionssystem. Wir arbeiten daneben und binden an, wo es Schnittstellen gibt.

Häufige Fragen — Maschinen- und Anlagenbau

Fällt unsere Maschine unter den Cyber Resilience Act? +

Der Cyber Resilience Act gilt für Produkte mit digitalen Elementen, deren bestimmungsgemäßer Zweck oder vorhersehbare Verwendung eine direkte oder indirekte Datenverbindung mit einem Gerät oder Netz einschließt (Art. 2 Abs. 1). Bei Maschinen mit Steuerung, Fernwartung oder App liegt das nahe. Ob und wie euer Produkt erfasst ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte rechtlich geprüft werden. Wir helfen bei Bestandsaufnahme und Unterlagen.

Ab wann gilt die neue Maschinenverordnung? +

Ab dem 20. Januar 2027. Im ursprünglich veröffentlichten Text stand der 14. Januar 2027, die Berichtigung im Amtsblatt L 169 vom 4. Juli 2023 hat das Datum auf den 20. Januar 2027 korrigiert.

Schreibt die KI unsere Betriebsanleitung? +

Sie schreibt Entwürfe aus euren eigenen Unterlagen, also Stücklisten, Vorgängeranleitungen und Risikobeurteilung. Prüfen, ergänzen und freigeben muss eure Technische Redaktion, verantwortlich bleibt der Hersteller. Der Gewinn liegt im Zusammentragen und im ersten Formulieren.

Meldet der Agent Schwachstellen selbst an die Behörden? +

Nein. Der Agent findet mögliche Treffer und zeigt die Fristen. Ob eine Schwachstelle aktiv ausgenutzt wird und gemeldet werden muss, entscheiden eure Verantwortlichen, und sie geben die Meldung ab. Jeder Schritt des Agenten steht im Protokoll.

Wie fangen wir an? +

Mit einer Produktlinie: entweder eine Betriebsanleitung aus vorhandenen Unterlagen oder eine Service-Wissensdatenbank über Störungsberichte und Anleitungen. Daran seht ihr, was KI bei euren Daten leistet, bevor weitere Bereiche dazukommen.

Passt dazu

Maschinenbau: Wo kostet die Dokumentation die meisten Stunden?

In 30 Minuten gehen wir durch, welche Unterlagen bei euch für jede Maschine neu entstehen, wo euer Service Wissen aus alten Projekten sucht und welche eurer Produkte unter den Cyber Resilience Act fallen könnten. Danach wisst ihr, ob wir die Richtigen sind.

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