Zum Inhalt springen
K Krynex Labs

Branchenlösung · Online-Handel

KI für Online-Händler: Produkttexte, Kundenservice und neue Pflichten

Euer Shop bleibt. Wir prüfen eure Produkttexte auf die Stellen, die seit dem 27. September 2026 heikel sind, bauen Kundenservice-Agenten mit Freigabe und richten die KI-Textarbeit so ein, dass sie nichts erfindet.

Online-Händler schreiben Hunderte oder Tausende Produkttexte, oft inzwischen mit KI, und beantworten jeden Tag dieselben Fragen zu Lieferung, Rückgabe und Gewährleistung. Seit dem 27. September 2026 sind allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis gegenüber Verbrauchern stets unzulässig, und auf die gesetzliche Gewährleistung muss mit einer einheitlichen EU-Mitteilung hingewiesen werden. Seit dem 28. Juni 2025 gilt außerdem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für den Online-Handel. Wir helfen bei Texten, Kundenservice und Abläufen. Die rechtliche Bewertung bleibt bei eurer Rechtsberatung.

Typische Herausforderungen

„Umweltfreundlich“ ohne Nachweis ist stets unzulässig

Seit dem 27. September 2026 steht im Anhang des UWG: Eine allgemeine Umweltaussage ist gegenüber Verbrauchern stets unzulässig, wenn der Unternehmer keine ihr zugrunde liegende anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kann (Nr. 4a). Ebenso ein Nachhaltigkeitssiegel, das weder auf einem Zertifizierungssystem beruht noch von staatlichen Stellen festgesetzt wurde (Nr. 2a).

KI-Texte erfinden Eigenschaften

In unserem eigenen Test vom 24. September 2026 standen in 5 von 9 KI-Produkttexten Umwelt- oder Sozialaussagen, die wir nicht vorgegeben hatten, darunter „fair produziert“ und „aus 100 % FSC-zertifiziertem Holz“. In 8 von 9 Texten standen konkrete Eigenschaften, die nirgends in unseren Angaben vorkamen. Eine Stichprobe, keine Studie, aber das Muster ist deutlich.

Die Gewährleistung braucht die EU-Mitteilung

Seit dem 27. September 2026 muss ein Shop vor dem Vertragsschluss auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht und seine Mindestdauer von zwei Jahren in hervorgehobener Weise unter Verwendung der harmonisierten Mitteilung nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 hinweisen (Art. 246a § 1 EGBGB).

Barrierefreiheit gilt auch für Shops

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, also Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme (§ 3 Abs. 3 und § 2 Nr. 17 BFSG).

Dieselben Fragen jeden Tag

Wo ist meine Bestellung, wie schicke ich zurück, was gilt bei einem Mangel? Die Antworten stehen in Shop, Versanddaten und euren Bedingungen, aber jemand muss sie heraussuchen und schreiben.

Produktdaten kommen unvollständig

Herstellerdaten fehlen, widersprechen sich oder kommen in jedem Format anders. Wer daraus mit KI Texte macht, ohne die Daten zu prüfen, bekommt Texte, die besser klingen als die Daten sind.

Was wir neben eurem Shop machen

→

Produkttexte auf Auffälligkeiten prüfen

Wir lassen euren Textbestand oder eine Stichprobe automatisch durchsehen: allgemeine Umweltaussagen, Siegel, Behauptungen wie „klimaneutral“ und Eigenschaften, die nicht in euren Produktdaten stehen. Ihr bekommt eine Liste der Fundstellen mit Vorschlag. Ob eine Formulierung zulässig ist, bewertet eure Rechtsberatung. Wir liefern ihr die Liste, keine Rechtsauskunft.

→

KI-Textarbeit, die nichts erfindet

Wir richten die Erstellung neuer Produkttexte so ein, dass jede Eigenschaft im Text aus euren Produktdaten stammt. Fehlt eine Angabe, schreibt die KI sie nicht dazu, sondern meldet die Lücke. Freigabe vor der Veröffentlichung, auf Wunsch in mehreren Sprachen.

→

Kundenservice-Agent mit Freigabe

Ein Agent beantwortet Fragen zu Bestellstatus, Rückgabe und Lieferzeit aus euren Shop- und Versanddaten. Im Chat gibt er sich zu Beginn als KI zu erkennen (Art. 50 KI-VO). Antworten auf Reklamationen und alles mit Geld oder Kulanz gehen als Entwurf an euer Team und erst nach Freigabe raus.

→

Technischer Barrierefreiheits-Check

Wir prüfen euren Shop mit automatischen Werkzeugen auf typische Lücken, etwa fehlende Alternativtexte, Kontraste und Bedienbarkeit per Tastatur, und schlagen Alternativtexte für Produktbilder per KI vor. Das ist ein technischer Hinweis, keine Konformitätsbewertung nach dem BFSG.

→

Produktdaten aufbereiten

Aus Herstellerdaten und Datenblättern entstehen einheitliche Merkmale und Texte für euren Shop. Widersprüche und Lücken markiert der Agent, statt sie zu überdecken.

→

Schulung für euer Shop-Team

Ein halber Tag zu KI im Shop-Alltag: wie man Produkttexte mit KI erstellt und prüft, welche Wörter seit dem 27. September 2026 heikel sind und welche Kundendaten nicht in öffentliche Chatbots gehören. Mit Nachweis.

Branchenspezifisch: Führend bleiben euer Shop-System, eure Warenwirtschaft und euer Versanddienstleister. Viele Shop-Plattformen bringen eigene KI-Textgeneratoren mit. Wir sehen vorher nach, was euer System schon kann, und ergänzen dort, wo Prüfung und Freigabe fehlen.

Wofür wir nicht die Richtigen sind

  • —Rechtsberatung und Abmahnschutz. Ob ein Text zulässig ist, beurteilt eure Rechtsberatung. Wir finden Auffälligkeiten und liefern Vorlagen.
  • —Ein vollständiges Barrierefreiheits-Gutachten. Unser Check zeigt technische Lücken, eine Konformitätsbewertung nach dem BFSG ist er nicht.
  • —Shop-Bau und Marketing. Shop-Entwicklung, Werbekampagnen und Suchmaschinenwerbung machen spezialisierte Agenturen.
  • —Umweltnachweise. Ob euer Produkt eine anerkannte hervorragende Umweltleistung hat, belegen Zertifikate und Umweltzeichen, nicht wir.

Häufige Fragen — Online-Handel

Dürfen wir „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ noch schreiben? +

Allgemeine Umweltaussagen sind gegenüber Verbrauchern seit dem 27. September 2026 stets unzulässig, wenn ihr keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen könnt (UWG, Anhang Nr. 4a). Erlaubt bleibt eine konkrete, belegte Angabe, deren Spezifizierung klar auf demselben Medium steht. Was das für eure Texte heißt, klärt ihr mit eurer Rechtsberatung. Wir finden die Stellen, an denen ihr nachfragen solltet.

Ist die Prüfung der Produkttexte Rechtsberatung? +

Nein, und das soll sie auch nicht sein. Wir suchen Auffälligkeiten nach festen Mustern und gleichen Eigenschaften mit euren Produktdaten ab. Die rechtliche Bewertung einzelner Formulierungen bleibt bei eurer Rechtsberatung.

Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für unseren Shop? +

Es gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, also Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Ob weitere Ausnahmen oder Übergangsregeln für euch greifen, klärt ihr mit eurer Rechtsberatung.

Muss unser Chat-Assistent sagen, dass er eine KI ist? +

Ja. Seit dem 2. August 2026 müssen Systeme, die direkt mit Menschen kommunizieren, spätestens bei der ersten Interaktion klar erkennbar machen, dass es eine KI ist (Art. 50 KI-VO). Unser Kundenservice-Agent macht das von sich aus.

Wie fangen wir an? +

Mit einer Stichprobe eurer Produkttexte, etwa 50 Artikel aus verschiedenen Kategorien. Daran seht ihr, wie viele Auffälligkeiten es gibt und woher sie kommen. Danach entscheidet ihr, ob der ganze Bestand durchgesehen und die Texterstellung umgestellt werden soll.

Passt dazu

Online-Shop: Wie viele eurer Texte hat eine KI geschrieben?

In 30 Minuten sehen wir uns an, wie bei euch Produkttexte entstehen, welche Fragen der Kundenservice am häufigsten beantwortet und welche Daten euer Shop-System dafür hergibt. Danach wisst ihr, ob wir die Richtigen sind.

Erstgespräch buchen