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Branchenlösung · Garten- und Landschaftsbau

Software und KI für Garten- und Landschaftsbau mit Pflege und Winterdienst

Pflegeverträge über die Saison, Winterdienst mit lückenlosem Nachweis und ein Telefon, das an Schneetagen nicht zusammenbricht: Das bauen wir für Betriebe, die nicht nur neu anlegen, sondern vor allem pflegen.

Im Garten- und Landschaftsbau wird ein immer größerer Teil des Geschäfts mit Pflege gemacht: Rasen, Hecken und Beete im Intervall, Grünflächen für Hausverwaltungen und Kommunen, im Winter Räumen und Streuen. Das ist planbar, aber nur, wenn Verträge, Touren und Nachweise zusammenpassen. Wer schon eine Branchensoftware mit Tourenplanung und Streuprotokoll hat, behält sie, und wir ergänzen. Kleinen Betrieben ohne Branchensoftware bringen wir mit der Pilot Suite Verträge, Touren und Nachweise an einen Ort. Für Bau- und Ausbaubetriebe gibt es die Seite Handwerk und Bau.

Typische Herausforderungen

Pflege wird zum Kerngeschäft

Pflegeverträge laufen über die ganze Saison, mit unterschiedlichen Intervallen je Objekt und Leistung. Wer das in Tabellen und im Kopf plant, vergisst irgendwann einen Termin, und genau den merkt die Hausverwaltung.

Im Winterdienst zählt der Nachweis

Eine gesetzliche Pflicht, ein Streuprotokoll zu führen, gibt es nicht. Wer aber für einen Eigentümer oder eine Hausverwaltung räumt und streut, haftet selbst, wenn jemand stürzt, und der Auftraggeber muss seinerseits zeigen können, dass er seinen Dienstleister ausgewählt und kontrolliert hat. Das Protokoll mit Uhrzeit, Ort und Maßnahme ist dann das wichtigste Beweismittel.

An Schneetagen klingelt das Telefon pausenlos

Wann wird bei uns geräumt, warum ist der Gehweg noch nicht frei, können Sie auch unsere Einfahrt machen? Ausgerechnet dann, wenn alle Fahrzeuge draußen sind, kommen die meisten Anrufe.

Pflanzenschutz-Aufzeichnungen werden digital

Berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln müssen ihre Aufzeichnungen grundsätzlich elektronisch führen. Auf Papier geht das nur noch bis zum 31. Dezember 2026 (§ 11 Abs. 2 PflSchG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564).

Kommunen und Firmen wollen E-Rechnungen

Rechnungen an Hausverwaltungen, Wohnungsunternehmen und Firmen müssen künftig als E-Rechnung ausgestellt werden: bei mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz für Umsätze ab 2027, für alle anderen ab 2028 (§ 27 Abs. 38 UStG). Für Privatkunden mit eigenem Garten ändert sich nichts.

Was wir für Pflege und Winterdienst bauen

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Pflegeverträge mit Intervallen

Jedes Objekt mit seinen Leistungen und Intervallen, vom Rasenmähen bis zum Heckenschnitt. Daraus entstehen die Einsätze der Saison automatisch, und ihr seht, was erledigt ist und was noch offen.

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Touren mit Außendienst-App

Die Einsätze des Tages als Tour für jedes Team, auf dem Handy mit Fotos, Notizen und Zeiten vor Ort. Geplant wird nach Objekt, Intervall und Qualifikation. Die Leistung einzelner Beschäftigter bewertet das System nicht.

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Winterdienst-Nachweise für Auftraggeber

Jeder Einsatz mit Uhrzeit, Objekt, Maßnahme und Foto, abrufbar für Hausverwaltungen und Eigentümer über ein Kundenportal oder als Bericht nach jedem Wintertag. Habt ihr schon ein GPS-Streuprotokoll in eurer Branchensoftware, binden wir das an, statt es zu ersetzen.

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Telefon-KI für Schneetage

Nimmt Anrufe an, wenn alle draußen sind, sagt zu Beginn, dass eine KI spricht (Art. 50 Abs. 1 KI-VO), beantwortet Fragen nach dem Räumplan allgemein und nimmt Beschwerden und Zusatzaufträge mit Adresse auf. Zusagen zu Zeiten macht sie nur, wenn ihr das freigegeben habt.

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Angebote, Rechnungen und E-Rechnung

Angebote mit Fotos aus der Besichtigung, Rechnungen für Pflege und Winterdienst und das E-Rechnungs-Modul der Pilot Suite für Hausverwaltungen, Firmen und öffentliche Auftraggeber.

Branchenspezifisch: Habt ihr bereits eine Branchensoftware für den Garten- und Landschaftsbau mit Kalkulation, Tourenplanung, Zeiterfassung und Streuprotokoll, bleibt sie führend, und wir ergänzen Telefon, Kundenportal oder KI. Die Pflanzenschutz-Aufzeichnung führt ihr in dem Werkzeug, das euer Betrieb dafür nutzt. Doppelt bezahlen sollt ihr nichts.

Wofür wir nicht die Richtigen sind

  • —Ersatz einer funktionierenden Branchensoftware. Viele GaLaBau-Programme können Touren, Zeiterfassung und Streuprotokoll gut. Dann ergänzen wir nur.
  • —Leistungskontrolle per GPS. Wir richten Ortung so ein, dass sie den Einsatz belegt, nicht die Arbeit einzelner Beschäftigter bewertet. Eine KI, die Aufgaben nach Verhalten oder Leistung verteilt, wäre Hochrisiko-KI nach Anhang III Nr. 4 KI-VO.
  • —Rechtsberatung zur Verkehrssicherungspflicht. Wie eure Winterdienstverträge Haftung regeln, klärt ihr mit eurer Kanzlei und eurem Versicherer.
  • —Wetterprognose und Einsatzauslösung. Wann rausgefahren wird, entscheidet ihr, nicht eine KI.
  • —Kalkulation großer Bauprojekte. Für Neubau und Ausschreibungen mit Leistungsverzeichnis bleibt eure Kalkulationssoftware.

Häufige Fragen — Garten- & Landschaftsbau, Winterdienst

Müssen wir im Winterdienst ein Streuprotokoll führen? +

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht. Wer den Winterdienst übernimmt, haftet aber selbst, wenn jemand auf einer nicht geräumten Fläche stürzt, und der Auftraggeber muss zeigen können, dass er seinen Dienstleister kontrolliert hat. Ein Protokoll mit Uhrzeit, Ort, Maßnahme und Foto ist deshalb das beste Beweismittel für beide Seiten. Was eure Gemeinde für Gehwege vorschreibt, steht in ihrer Satzung.

Ab wann müssen wir Pflanzenschutz digital aufzeichnen? +

Berufliche Verwender müssen ihre Aufzeichnungen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 grundsätzlich elektronisch führen. Deutschland erlaubt Papier noch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 (§ 11 Abs. 2 PflSchG). Ab 2027 braucht ihr also ein elektronisches Verfahren. Welches Werkzeug dafür passt, klären wir mit euch, wir bauen die Aufzeichnung aber nicht selbst nach.

Dürfen wir unsere Fahrzeuge per GPS orten? +

Für den Nachweis eines Einsatzes ja, mit Sorgfalt. GPS-Daten eines Dienstfahrzeugs sagen etwas über die Person am Steuer, sind also Beschäftigtendaten. Wir empfehlen, nur zu erfassen, was für den Nachweis nötig ist, die Beschäftigten darüber zu informieren und einen Betriebsrat, wenn es einen gibt, vorher einzubinden. Eine Bewertung der Leistung einzelner Beschäftigter bauen wir nicht.

Ersetzt ihr unsere GaLaBau-Software? +

Wenn sie Touren, Zeiterfassung und Streuprotokoll gut kann, nein. Dann ergänzen wir zum Beispiel die Telefonannahme an Schneetagen oder ein Kundenportal für Hausverwaltungen. Für Betriebe ohne Branchensoftware bringt die Pilot Suite Pflegeverträge, Touren, Nachweise und Rechnungen an einen Ort.

Müssen wir E-Rechnungen schreiben? +

Für Rechnungen an Unternehmen, also auch an Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen, ja. Die Übergangsfrist endet für Umsätze ab dem 1. Januar 2027, wenn euer Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 Euro lag, und für Umsätze ab dem 1. Januar 2028 für alle (§ 27 Abs. 38 UStG). Für Privatkunden gilt die Pflicht nicht.

Wie fangen wir an? +

Am besten vor dem Winter: Wir nehmen eure Winterdienst-Objekte auf, richten Touren und Nachweise ein und, wenn ihr wollt, die Telefon-KI für Schneetage. Die Pflegeverträge folgen bis zum Frühjahr, wenn die Saison wieder anläuft.

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GaLaBau-Betrieb: Wo hakt es bei euch?

In 30 Minuten klären wir, ob der Engpass bei Pflegeverträgen und Touren, beim Winterdienst-Nachweis oder am Telefon liegt. Habt ihr schon eine Branchensoftware, sagen wir ehrlich, was sie bereits kann.

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