Akkus und Lithium-Batterien im Restmüll und in der Sortieranlage: Brände, Zahlen, Erkennung
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Auf Ihrem Band liegt vielleicht ein Akku. Wird er gequetscht, kann er brennen. Ein einziger kann eine ganze Anlage niederbrennen, schreibt der Verband BDE. Liegt er offen auf dem Band, kann eine Kamera ihn finden, bevor er in die Presse läuft. Wir folgen einem Akku bis zu diesem Moment. Wie oft es brennt, zählt niemand amtlich. Der BDE schätzt bis zu dreißig Brandereignisse am Tag, in Müllfahrzeugen und Anlagen. Rund achtzig Prozent davon durch Lithium-Akkus. Viele Brände löschen die Beschäftigten selbst. Dann stehen sie in keiner Statistik. Merken Sie sich das. Unser Akku ist ein alter Handy-Akku. Altbatterien müssen getrennt abgegeben werden. Er landet trotzdem im Restmüll. Erste Station: die Presse im Müllfahrzeug. Brennt er schon hier, hilft keine Technik in der Anlage, nur Aufklärung und Rücknahme. Er übersteht die Fahrt. In der Anlage wird es eng: Radlader, Sackaufreißer, Zerkleinerer, Ballenpresse. Wird ein Akku gequetscht oder durchstochen, kann es innen zum Kurzschluss kommen. Vier Augen, jedes sieht etwas anderes. Der Mensch an der Annahme findet nur einen Teil, sagen die Versicherer selbst. Die Wärmebildkamera sieht Hitze, also einen Akku, der schon reagiert. Unseren kalten Akku sieht sie nicht. Röntgen durchleuchtet auch Geräte und Säcke. Ein Betrieb mit Röntgen holt nach eigener Angabe neun bis elf Kilo pro Stunde heraus. Und eine Farbkamera sieht Form, Farbe und Aufdruck, aber nur, was offen liegt. Hinter dem Sackaufreißer liegt alles vereinzelt und flach, unter gleichmäßigem Licht. Hier hängt die Kamera. Unser Akku kommt ins Bild: flach, rechteckig, mit Aufdruck. Das Modell erkennt die Form und meldet den Fund. Die Nachsortierung oder ein Aktor nimmt ihn heraus. Und dann? Passiert nichts. Kein Rauch, kein Alarm, keine Feuerwehr. Das Wichtigste in diesem Film ist ein Brand, der nicht passiert. Erinnern Sie sich: Er steht in keiner Statistik. Nur in Ihrem Protokoll, als Fund mit Bild und Uhrzeit. Kein Modell erkennt fehlerfrei. Was verdeckt ist oder in einem Gerät steckt, sieht die Kamera nicht. Den Brandschutz ersetzt sie nicht, den stimmen Sie mit Ihrem Versicherer ab. Eine Kamera über der Ausgangsfraktion zeigt, wie viele trotzdem durchkommen. Oft die ehrlichste Zahl über das eigene Problem. Das passt für Sie, wenn Sie eine Sortieranlage betreiben und wissen wollen, was auf Ihrem Band liegt. Wir bauen die Kamera über dem Band, mit Bild je Fund und Signal an Ihrer Anlage, betrieben auf Servern in Deutschland. Alle Zahlen mit Quellen stehen auf krynexlabs.de, auf der Seite Akkus im Restmüll erkennen. Dort buchen Sie auch ein Erstgespräch.
Die Kurzantwort
Lithium-Akkus, die im Restmüll, im Gelben Sack oder im Altpapier landen, sind nach Einschätzung der Entsorgungsverbände heute die häufigste Brandursache in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen. Der BDE schätzt bis zu 30 Brandereignisse am Tag und rund 80 Prozent Anteil der Lithium-Ionen-Akkus daran (BDE/VOEB, Oktober 2024). Rechtlich ist die Lage klar: Altbatterien gehören nicht in den Restmüll. Praktisch landen sie trotzdem dort, und die Anlage muss damit umgehen. Dafür gibt es mehrere Werkzeuge, die jeweils etwas anderes können: Aufklärung und Rücknahme vor der Tonne, Sichtkontrolle an der Annahme, Bilderkennung oder Röntgen am Band, Wärmebild und Löschtechnik für den Fall, dass es trotzdem brennt.
Warum ein Lithium-Akku im Müll zu brennen anfängt
Ein Lithium-Ionen-Akku speichert viel Energie auf kleinem Raum. Wird er gequetscht, durchstochen oder stark erhitzt, kann es innen oder außen zum Kurzschluss kommen, und der kann zu Brand oder Explosion führen (Umweltbundesamt). Genau diese Belastungen liefert die Entsorgungskette: die Presse im Sammelfahrzeug, der Radlader in der Halle, Sackaufreißer, Zerkleinerer und Ballenpresse in der Anlage. Der Versicherer-Verband GDV sagt es knapp: „Wird ein Akku gequetscht, etwa in der Müllpresse, kann er sich entzünden” (GDV, 25.04.2025).
Die Richtlinie der Versicherer für Recyclingbetriebe nennt weitere Auslöser: Lithium-Batterien „können sich bei Defekten, durch Alterungsprozesse oder Tiefenentladungen selbst entzünden oder durch z. B. mechanische oder thermische Beanspruchung in Brand geraten” (VdS 2517, Ausgabe 2025-03, S. 23). Für den Betrieb heißt das: Ein Akku kann schon im Fahrzeug brennen, im Bunker oder auf der Lagerfläche glimmen oder erst Stunden später im Materialstrom zünden. Und ein einzelnes Stück reicht. Der BDE schreibt, „bereits eine einzige Batterie ist in der Lage, eine gesamte Abfallbehandlungsanlage niederzubrennen” (BDE/VOEB, Oktober 2024).
Was über die Zahl der Brände belegt ist
Eine bundesweite amtliche Statistik gibt es nicht. Die Bundesregierung verweist im Juni 2026 auf eine Studie, die die Verbände BDE, bvse, ASA, VKU, VDM und BDSV in Auftrag gegeben haben. Sie soll Brandherde, die Zahl der Fehlwürfe und die Schadenskosten erfassen und „voraussichtlich im dritten Quartal 2026 finalisiert sein” (Bundestag, Drucksache 21/6264, 02.06.2026). Bis diese Zahlen vorliegen, stützt sich jede Angabe auf Schätzungen der Branche:
- Häufigkeit. Der BDE geht von bis zu 30 Brandereignissen täglich aus. Viele davon löschen die Beschäftigten selbst, weshalb sie in keiner Statistik von Polizei oder Feuerwehr auftauchen (BDE/VOEB, Oktober 2024).
- Ursache. Lithium-Ionen-Akkus sind laut derselben Quelle „ursächlich für schätzungsweise 80% der Brände in Entsorgungsfahrzeugen und -anlagen”.
- Schaden. bvse und BDE schrieben im Juli 2025 an Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium, es sei „anzunehmen, dass die jährlichen Gesamtschäden in der Branche mittlerweile in einer hohen dreistelligen Millionenhöhe liegen”, und kaum noch ein Versicherer wolle das Risiko tragen (Brief bvse und BDE, 14.07.2025).
- Gegenmaßnahmen der Betriebe. Im selben Brief: Seit 2018 habe sich die Zahl der automatischen Branderkennungs- und Löscheinrichtungen verdoppelt.
Wie das in einem einzelnen Betrieb aussieht, hat ein Sortierbetrieb im März 2026 auf einer Veranstaltung des bvse geschildert: „zeitweise drei bis vier Brandalarmmeldungen täglich” (bvse, 16.03.2026). Im Regelbetrieb holt die dort installierte Erkennung im Mittel neun bis elf Kilogramm Akkus und Batterien pro Stunde aus dem Abfallstrom. Das ist eine Betreiberangabe, keine unabhängige Messung, aber sie zeigt die Größenordnung dessen, was in einer einzigen Anlage ankommt.
Schon im Müllfahrzeug
Das erste Glied der Kette ist das Sammelfahrzeug, und dort ist die Lage für die Besatzung am unmittelbarsten. Am 15. Juni 2026 musste die Berliner Stadtreinigung in Neukölln eine volle Ladung auf die Karl-Marx-Straße kippen, weil im Fahrzeug vermutlich Lithium-Ionen-Akkus brannten (rbb24, 15.06.2026). Solche Brände kann keine Technik in der Sortieranlage verhindern. Das sagt auch der Betreiber aus dem bvse-Bericht über sein eigenes System: Brände auf den Sammelfahrzeugen und im Lagerbereich könne es „selbstverständlich nicht verhindern” (bvse, 16.03.2026).
Was das Recht vorschreibt
EU-Batterieverordnung. Die Verordnung (EU) 2023/1542 vom 12. Juli 2023 gilt seit dem 18. Februar 2024, ihr Kapitel zur Bewirtschaftung von Altbatterien seit dem 18. August 2025 (Art. 96). Darin steht die Pflicht der Endnutzer: Sie „entsorgen Altbatterien getrennt von anderen Abfallströmen einschließlich gemischter Siedlungsabfälle” (Art. 64 Abs. 1). Für Gerätebatterien gelten Sammelziele von 45 Prozent bis Ende 2023, 63 Prozent bis Ende 2027 und 73 Prozent bis Ende 2030 (Art. 59 Abs. 3). Laut Umweltbundesamt lag die Sammelquote in Deutschland 2024 bei 53,8 Prozent (UBA, Grafik Sammelquote Gerätebatterien). Das liegt über dem Ziel für 2023, aber noch deutlich unter dem für 2027.
Ab dem 18. Februar 2027 müssen Gerätebatterien in Produkten vom Endnutzer „leicht entfernt und ausgetauscht werden können” (Art. 11, mit Ausnahmen in Abs. 2). Die Bundesregierung erwartet davon eine bessere getrennte Erfassung und weniger Brandrisiken (Drucksache 21/6264).
Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG). In Deutschland hat das BattDG am 7. Oktober 2025 das alte Batteriegesetz abgelöst. § 6 wiederholt die Pflicht der Endnutzer, Altbatterien getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall abzugeben; für Batterien, die in Geräten stecken, gilt das Elektrogesetz. Händler müssen Gerätealtbatterien der Arten, die sie verkaufen, unentgeltlich zurücknehmen (§ 14), die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nehmen sie aus Haushalten unentgeltlich an (§ 15). Eine Pfandpflicht kennt das Gesetz nur für Starterbatterien (§ 19).
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Wer ein Altgerät abgibt, muss Batterien, die nicht vom Gerät umschlossen sind, vorher zerstörungsfrei entnehmen, und die Erfassung hat so zu erfolgen, dass „Brandrisiken minimiert werden” (§ 10). Batteriebetriebene Altgeräte der Gruppen 2, 4 und 5 sammelt der Wertstoffhof in einem eigenen Behältnis, einsortiert durch den Entsorgungsträger selbst (§ 14) (ElektroG). Zum 1. Januar 2026 ist eine Novelle des ElektroG in Kraft getreten, deren zentrales Anliegen laut Bundesregierung war, die Brandrisiken bei Sammlung und Behandlung von Elektroaltgeräten zu senken.
Pfand. Ein Pfand auf Lithium-Akkus oder akkubetriebene Geräte gibt es nicht, gefordert wird es seit Jahren. Der BDE verlangte eine Pfandpflicht für Lithium-Batterien bereits 2019 (BDE, 19.08.2019), bvse und BDE haben die Forderung im Juli 2025 zusammen mit einem herstellerfinanzierten Fonds für Brandschäden wiederholt, und der bvse hält im März 2026 daran fest: „Das Thema Pfand wird trotz aller Widerstände in der Diskussion mit uns nicht unter den Tisch fallen” (bvse, 16.03.2026). Das Bundesumweltministerium hat im Dezember 2025 einen Runden Tisch zu Bränden in Abfallentsorgungsanlagen eingerichtet; eine gemeinsame Abschlusserklärung war für den Beginn des dritten Quartals 2026 angestrebt (Drucksache 21/6264). Eine veröffentlichte Erklärung haben wir bis zum 29.09.2026 nicht gefunden.
Was Anlagen tun können, Stufe für Stufe
Vor der Tonne. Aufklärung und leicht erreichbare Rücknahme sind der einzige Hebel, der auch den Brand im Sammelfahrzeug verhindert. Wie groß die Lücke ist, zeigt eine Zahl, die der BDE aus einer Umfrage des Elektro-Altgeräte-Registers zitiert: Nur 7 Prozent der Befragten kannten das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne (BDE/VOEB, Oktober 2024).
An der Annahme. Auf den Recyclinghöfen der Berliner Stadtreinigung werden Elektrogeräte an der Theke von Beschäftigten begutachtet, damit Lithium-Akkus separiert werden können (rbb24, 15.06.2026). In der Halle verlangt die VdS 2517 Betriebsanweisungen für jeden Anlagenteil, in dem Lithium-Batterien vorkommen, und sagt ehrlich dazu, dass manuelles Aussortieren nur einen Teil erfasst: „Selbstverständlich kann hierdurch nur ein Teil der eingebrachten Batterien erkannt und ausgeschleust werden” (VdS 2517, S. 23).
Brandfrüherkennung und Löschtechnik. Infrarotkameras „erkennen Temperaturerhöhungen auf Oberflächen” (VdS 2517), also einen Akku, der schon reagiert, oder ein Glutnest im Lager. Sie sind das Werkzeug gegen den Brand, der gerade entsteht. Für neuere Erkennungs- und Löschtechnik gibt es laut GDV noch keine abschließenden Normen; Versicherer bewerten sie über eigene Nachweisverfahren wie VdS 2562 (GDV). Welche Maßnahme ein Betrieb braucht, stimmen Sie am besten früh mit Ihrem Versicherer ab.
Erkennung am Band. Hier setzt die Idee an, den Akku zu finden, bevor er kalt in die Presse oder den Zerkleinerer läuft. Dafür gibt es zwei Verfahren mit sehr unterschiedlichen Grenzen:
- Röntgen durchleuchtet das Material und sieht auch Zellen in Geräten oder unter anderem Abfall. An der KU Leuven wurden batteriehaltige Elektrogeräte auf Röntgenbildern zu 91 Prozent richtig erkannt, bei 6 Prozent Fehlalarmen, allerdings an einem kleinen Datensatz von 532 Geräten (Sterkens et al. 2021).
- Eine Farbkamera sieht Form, Farbe und Aufdruck. Powerbanks, Handyakkus, Einweg-E-Zigaretten und Kleingeräte haben charakteristische Umrisse, und das lernt ein Bildmodell gut. Sie sieht aber nur, was offen auf dem Band liegt. Wie weit selbst saubere Bilder von der Perfektion entfernt sind, zeigt eine Vergleichsstudie mit rund 8.591 RGB-Bildern in sechs Batterieklassen: Das beste Modell kommt auf einen mAP@50 von 0,782 (Zhong und Hu, arXiv 2026). Die Bilder stammen nicht aus Sortieranlagen; mit Staub, Verdeckung und Bandgeschwindigkeit ist eher weniger zu erwarten.
Keines der Verfahren ersetzt das andere, und keines ersetzt den Brandschutz. Der bvse warnt ausdrücklich vor dem Eindruck, mit einer Erkennungsanlage sei das Thema erledigt (bvse, 16.03.2026).
Wo eine Kamera sinnvoll hängt und wo nicht
Auf dem Band nach dem Sackaufreißer oder vor der Presse. Das Material ist vereinzelt und liegt flach, die Kamera sieht es von oben unter gleichmäßigem Licht. Das ist der Platz, an dem Bilderkennung Akkus und Kleingeräte realistisch findet und an eine Nachsortierung, einen Aktor oder eine Meldung weitergeben kann.
Auf der Ausgangsfraktion. Eine Kamera über der Zielfraktion oder vor der Ballenpresse zeigt, wie viele Akkus trotzdem durchkommen. Das ist oft die ehrlichste Messung, die ein Betrieb über sein eigenes Problem bekommt.
Im Müllbunker kaum. Akkus sind klein und stecken meist in Geräten oder Säcken. Eine Kamera über dem Bunker sieht die Oberfläche und findet einen Akku nur, wenn er zufällig obenauf liegt. Im Bunker ist die Wärmebild-Brandfrüherkennung zuständig, die ein Glutnest erkennt, aber keinen kalten Akku. Was eine Kamera an der Kippstelle eines Müllheizkraftwerks leisten kann, nämlich sichtbare Gasflaschen und Kartuschen finden, beschreiben wir auf einer eigenen Seite, ebenso die Folgen von Gasflaschen in der Müllverbrennung.
Häufige Fragen
Wie viele Brände verursachen Akkus in Entsorgungsanlagen?
Genau weiß das niemand, weil es keine amtliche Statistik gibt. Der BDE schätzt bis zu 30 Brandereignisse täglich in Entsorgungsfahrzeugen und -anlagen und schreibt rund 80 Prozent davon Lithium-Ionen-Akkus zu. Eine Studie mehrerer Verbände soll laut Bundesregierung im dritten Quartal 2026 belastbarere Zahlen liefern.
Dürfen Akkus in den Restmüll?
Nein. Nach Art. 64 der EU-Batterieverordnung und § 6 BattDG müssen Endnutzer Altbatterien getrennt vom Restmüll abgeben. Händler nehmen Gerätealtbatterien der Arten zurück, die sie verkaufen, und der Wertstoffhof nimmt sie aus Haushalten unentgeltlich an. Stecken die Akkus in einem Gerät, gehört das Gerät nach dem Elektrogesetz ebenfalls nicht in den Restmüll; lose entnehmbare Batterien werden vorher herausgenommen.
Gibt es ein Pfand auf Lithium-Akkus?
Nein. Das BattDG kennt eine Pfandpflicht nur für Starterbatterien. BDE und bvse fordern ein Batteriepfand seit Jahren, zuletzt im Juli 2025 und im März 2026. Ob es kommt, ist offen.
Kann eine KI-Kamera Akkus in der Sortieranlage erkennen?
Ja, wenn sie offen auf dem Band liegen. Akkus, Powerbanks, Einweg-E-Zigaretten und Kleingeräte haben eine gut erkennbare Form. Was in einer Verpackung, einem Gerät oder unter anderem Material steckt, sieht eine Kamera nicht; das kann nur Röntgentechnik. Eine Kamera am Band senkt das Risiko und liefert Zahlen, sie ersetzt weder Annahmekontrolle noch Brandschutz.
Was ist der Unterschied zwischen Akku-Erkennung und Brandfrüherkennung?
Die Erkennung sucht einen kalten Akku, bevor etwas passiert. Die Brandfrüherkennung mit Wärmebild oder Rauch- und Gasmeldern erkennt Temperatur und Brandgase, also einen Akku, der schon reagiert, oder ein Glutnest. Beide ergänzen sich, und die Brandfrüherkennung stimmen Sie mit Ihrem Versicherer ab. Wie Wärmebild, Rauch und Gase gemeinsam ausgewertet werden können, steht auf unserer Seite zur KI-Brandfrüherkennung.
Hilft die Kamera auch gegen Brände im Müllfahrzeug?
Nein. Was im Fahrzeug brennt, hat die Anlage noch nicht erreicht. Dagegen helfen nur Aufklärung, Rücknahme und am Ende eine Besatzung, die weiß, was zu tun ist.
Quellen
- BDE/VOEB: Forderung zur Vermeidung von Bränden in Entsorgungsanlagen durch falsch entsorgte Batterien, Europaspiegel Oktober 2024
- bvse und BDE: Maßnahmen gegen existenzbedrohende Batteriebrände in der Recyclingwirtschaft, Brief vom 14.07.2025
- BDE: Brände in Entsorgungsunternehmen und Müllfahrzeugen, BDE fordert Pfandpflicht für Batterien, 19.08.2019
- bvse: KI gegen Batteriebrände, bvse fordert mehr Herstellerverantwortung, 16.03.2026
- Deutscher Bundestag: Drucksache 21/6264, Antwort der Bundesregierung, 02.06.2026
- GDV: Brandschutz: GDV-Leitfaden unterstützt Recyclingbetriebe, 25.04.2025, und Brandschutz in der Kreislaufwirtschaft
- VdS: VdS 2517, Sortierung, Aufbereitung und Lagerung von Siedlungsabfällen und brennbaren Sekundärrohstoffen, Ausgabe 2025-03
- Umweltbundesamt: Batterien und Akkus richtig nutzen und fachgerecht entsorgen und Grafik Sammelquote Gerätebatterien
- Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien, ABl. L 191 vom 28.07.2023
- Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
- Sterkens, Diaz-Romero, Goedemé, Dewulf, Peeters: Detection and recognition of batteries on X-Ray images of waste electrical and electronic equipment using deep learning, Resources, Conservation and Recycling, 2021
- Zhong, Hu: Pattern-Enhanced RT-DETR for Multi-Class Battery Detection, arXiv, 2026
- rbb24: Abgebrannter Akku: BSR muss Müllauto mitten auf der Straße in Neukölln entleeren, 15.06.2026
Alle Quellen abgerufen am 29.09.2026.
Wie wir dabei helfen
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