Ein halbes Jahr Lachgas-Verbot: was die Müllverbrennung zählt
Seit dem 12. April 2026 ist Lachgas in Behältern über 8,4 Gramm für Privatleute verboten. Wir haben nachgesehen, was ITAD, Stadtreinigung Hamburg und MVA Hamm seither melden: weniger Explosionen, aber noch kein Grund zur Entwarnung. Mit Blick auf den Winter, die gewerbliche Ausnahme und die Forderung nach Pfand.
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Die kurze Antwort zuerst. Knapp ein halbes Jahr nach dem Lachgas-Verbot melden die Müllverbrennungsanlagen weniger Explosionen. Nach der Auswertung der Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen (ITAD) war der Juli 2026 der ruhigste Monat seit August 2023. Die Stadtreinigung Hamburg spricht von einer vorsichtig positiven Nachricht. Entwarnung gibt aber niemand, der die Zahlen erhebt. Der Sommer war schon in den Vorjahren ruhiger, und der Winter, in dem mehr Kartuschen im Hausmüll landen, steht noch aus. Dazu dürfen große Kartuschen an Unternehmen weiter verkauft werden.
Wir haben die Veröffentlichungen am 29. September 2026 gelesen. Was bei einer Explosion im Kessel physikalisch passiert und was ein Schaden kostet, steht in unserem Ratgeber Gasflaschen in der Müllverbrennung. Hier geht es nur um die Frage, was sich seit April getan hat.
Was seit dem 12. April gilt
Das Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes ist am 12. April 2026 in Kraft getreten (BGBl. 2026 I Nr. 2). Lachgas steht seitdem in Anlage 2 des NpSG. Für Behälter mit mehr als 8,4 Gramm Füllmenge und für mehr als zehn kleine Behälter je Verkaufsvorgang verbietet § 3 Abs. 1 Nr. 1 unter anderem Handel, Erwerb und Besitz. Versandhandel, Automaten und die Abgabe an Minderjährige sind unabhängig von der Größe verboten.
Für die Müllverbrennung ist eine Ausnahme wichtig. Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 sind anerkannte Verwendungen „zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken“ vom Verbot ausgenommen. Die ITAD liest das so: „Der Verkauf an Unternehmen (einschließlich großer Kartuschen) ist weiterhin erlaubt.“ Gerade die großen Flaschen mit 600 bis 2.000 Gramm sind es aber, die im Kessel Schaden anrichten (ITAD, Themenseite Lachgas).
Was die Auswertung der ITAD zeigt
Die ITAD hatte im November 2025 angekündigt, an der Zahl der Explosionen „zumindest ansatzweise“ ablesen zu wollen, ob das Verbot die großen Kartuschen aus dem Verkehr zieht (Pressemitteilung vom 14.11.2025). Inzwischen liegen Monatswerte aus 16 Anlagen bis Juli 2026 vor. Der Verband fasst sie so zusammen: Von 2021 bis zum Verbot stiegen die Explosionen um fast 600 Prozent, der April 2026 war der explosionsstärkste April seit Beginn der Aufzeichnungen. „Seitdem sind die Zahlen rückläufig, aber noch nicht auf dem Niveau wie vor dem Trend.“ Das Verbot scheine „auf den ersten Blick also einen Effekt zu haben“ (ITAD).
Die ITAD zeigt die Werte als Diagramm, relativ zum Durchschnitt von Januar 2022 bis Juli 2023, und veröffentlicht keine Monatszahlen dazu. Zwei Dinge sprechen trotzdem für Vorsicht.
Erstens gab es einen Rückgang im Sommer schon früher. Die ITAD schreibt selbst, dass die Zahlen „im Sommer aufgrund des Außer-Haus-Konsums auch in den letzten Jahren zurückgingen“. Ob das Verbot wirkt, zeigt sich deshalb erst im Winter, wenn der Vergleich mit dem Vorjahr möglich ist.
Zweitens sagt der Verband ausdrücklich, dass die Zahlen „noch nicht auf dem Niveau wie vor dem Trend“ liegen. Weniger als im April heißt also noch nicht normal.
Was die Betreiber melden
Hamburg. Die Stadtreinigung Hamburg zählte 2025 in ihren Müllverwertungsanlagen 96 Explosionen durch Lachgasflaschen, einen Höchststand. 2026 waren es bis Ende August 61. Die Zahl sei damit „erstmals wieder zurückgegangen“. Zugleich schreibt die SRH, die diesjährigen Explosionen verursachten weiter hohe Kosten, nicht nur durch Sachschäden, sondern auch durch geringere Verwertungserlöse und weniger ausgekoppelte Energie (SRH, 22.09.2026). Beim Vergleich lohnt ein zweiter Blick: 61 Explosionen in acht Monaten stehen 96 in zwölf gegenüber, und Januar bis April 2026 lagen noch vor dem Verbot. Je Monat gerechnet sind es 7,6 gegenüber 8,0. Ob 2026 am Ende deutlich unter 2025 liegt, entscheiden die Monate bis Dezember.
Hamm. Bei einem Besuch des Bundestagsabgeordneten Michael Thews im Juni nannte der Geschäftsführer der MVA Hamm Monatszahlen: 110 Explosionen im Februar, 87 im März, 93 im April und bis Ende Mai 38. Vor der Corona-Zeit waren es ein bis zwei im Monat. Den Rückgang im Mai nennt er „bemerkbar“. Ob daraus ein stabiler Trend wird, „können wir derzeit aber bisher nicht sicher beurteilen“, sagt er. 2025 gab es in Hamm drei Kesselschäden durch Explosionen, mit zwei bis drei Tagen Stillstand und 50.000 bis 60.000 Euro Kosten je Ereignis (Pressemitteilung Michael Thews, 08.06.2026).
Berlin und München. Die BSR verband mit dem Inkrafttreten die Hoffnung, dass Gefährdung und Schäden „nachhaltig zurückgehen“; die Schäden an ihren Anlagen belasteten die Gebührenzahlenden „jährlich mit mehreren Millionen Euro“ (BSR, 09.04.2026). Neuere Zahlen haben wir weder bei der BSR noch beim Abfallwirtschaftsbetrieb München gefunden. Das heißt nur, dass sie noch nicht öffentlich sind.
Zur Einordnung gehört auch, dass nicht jede Anlage gleich betroffen ist. Der Bremer Senat schrieb 2025, Schäden an Kesselanlagen könnten „weitestgehend durch die robuste Bauweise verhindert werden“, eine Abschaltung durch Lachgaskartuschen habe es dort bis dahin nicht gegeben (Senat Bremen, 08.04.2025).
Welche Lücken bleiben
Der Winter. Die ITAD will ausdrücklich abwarten, „inwiefern sich der Abwärtstrend aber im Winter fortsetzt, in dem üblicherweise mehr Kartuschen im Hausmüll landen“ (ITAD). Belastbar wird die Bilanz also frühestens im Frühjahr 2027.
Die gewerbliche Ausnahme. Schon vor dem Verbot sah die ITAD „die Gefahr, dass größere Kartuschen weiterhin über eine Anwendung im gewerblichen Bereich marktfähig bleiben könnten“ (ITAD, 14.11.2025). Wie viele der Kartuschen, die heute noch im Restmüll landen, über diesen Weg kommen, hat nach unserem Kenntnisstand niemand erhoben. Thews verweist zusätzlich auf Importe über internationale Onlineplattformen, über die neue Regeln nach seinen Worten „praktisch ausgehebelt“ werden könnten, und will das mit dem Zoll besprechen.
Die EU-Regel ab 2027. Ab dem 1. Februar 2027 gilt die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1222. Sie stuft Distickstoffmonoxid als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B ein (Verordnung, Archivfassung EUR-Lex). Die ITAD erwartet daraus Verkaufseinschränkungen für Privatpersonen, rechnet aber damit, dass der Verkauf an Unternehmen für gewerbliche Zwecke erlaubt bleibt. Für die großen Kartuschen ändert sich nach dieser Lesart wenig.
Die Forderung nach Pfand
Die Entsorgungsverbände haben sich nie allein auf ein Verbot verlassen wollen. VKU, BDE und ITAD forderten im Oktober 2024 gemeinsam „eine hohe Pfandpflicht für Druckgasflaschen ab 200 ml“, mit Rückgabe beim Händler, und nannten Entleerungs- und Überdruckventile als mögliche Ergänzung (Verbände-Pressemitteilung, 30.10.2024). Der VKU erinnerte beim Kabinettsbeschluss an die Forderung nach einer „generellen Pfandpflicht für metallwandige Gaskartuschen“ und nannte die Kontrolle der neuen Regeln entscheidend (VKU, 02.07.2025). Die ITAD verlangt heute, dass der Gesetzgeber „die Regulierung der größeren Lachgasflaschen (d. h. Einführung eines Pfandsystems und Überdrucksicherungen) weiterverfolgen“ muss, möglichst europäisch.
Als Warnung führt die ITAD die Niederlande an. Dort fiel mit dem Verbot 2023 das bisherige Pfand weg, und die Explosionen in den Anlagen stiegen nach Verbandsangaben von etwa vier auf rund 40 pro Woche (ITAD, 14.11.2025). Deutschland hatte vorher kein Pfand auf Lachgasflaschen, der Vergleich ist also nicht eins zu eins übertragbar. Er zeigt aber, woran die Verbände den Erfolg messen: an dem, was im Bunker ankommt.
Was Anlagen unabhängig vom Verbot tun können
Ob die Zahlen im Winter wieder steigen, kann keine Anlage beeinflussen. Was sie beeinflussen kann, ist die eigene Annahme. Die ITAD beschreibt die Grenze der bisherigen Praxis offen: An den Anlagen sei nur eine stichprobenartige Begutachtung möglich, sodass „ein großer Teil der falsch entsorgten Kartuschen trotz erhöhtem Aufwand weiterhin in den Bunkern landet“ (ITAD).
Dazu kommt, dass Lachgas nur ein Teil des Problems ist. Propan- und Campinggasflaschen, Feuerlöscher und andere Druckbehälter fallen nicht unter das NpSG und landen weiter im Abfall. Was Betreiber bisher sonst versuchen, von der Aufklärung bis zu Kontrollen bei der Sammlung, haben wir im Ratgeber zu Gasflaschen in der Müllverbrennung zusammengestellt.
Unser eigener Ansatz ist eine Kamera mit Bilderkennung an der Kippstelle. Beim Abkippen fällt das Material auseinander, und ein Druckbehälter, der obenauf liegt, ist für einen Moment sichtbar. Ein angelerntes Bildmodell erkennt ihn und meldet den Fund mit Bild an Kranfahrer und Leitwarte, bevor der Greifer zufasst. Die Grenzen gehören dazu: Was im Sack steckt oder verdeckt bleibt, sieht keine Kamera, und sie erkennt die Form eines Behälters, nicht, ob noch Gas darin ist. Sie ergänzt das Personal an der Kippstelle und ersetzt keine Brandfrüherkennung. Wie das in einem Pilot an einer Kippstelle aussieht, beschreiben wir auf der Seite Störstofferkennung im Müllbunker.
Ein Nebeneffekt betrifft genau die Frage dieses Beitrags. Wer an der Kippstelle jeden Fund mit Bild und Anlieferung festhält, hat im nächsten Frühjahr eigene Zahlen und muss nicht auf Verbandsauswertungen warten, um zu wissen, ob das Verbot bei ihm wirkt.
Quellen
Alle abgerufen am 29.09.2026.
- ITAD: Lachgas-Explosionen in Thermischen Abfallbehandlungsanlagen, Themenseite mit Diagramm „Explosionen in 16 TAB zwischen Jan. 2022 und Juli 2026“
- ITAD: ITAD begrüßt Bundestags-Beschluss zu Lachgas-Verbot, Pressemitteilung, 14.11.2025
- VKU, BDE, ITAD: Lachgas: nicht nur für Konsumenten gefährlich, Pressemitteilung, 30.10.2024
- VKU: VKU begrüßt Lachgas-Verbot, Pressemitteilung, 02.07.2025
- Stadtreinigung Hamburg: Weniger Lachgas-Explosionen in Müllverbrennungsanlagen, Pressemitteilung, 22.09.2026
- Michael Thews (MdB): Lachgas-Kartuschen bleiben Gefahr für Müllverbrennungsanlagen, Pressemitteilung, 08.06.2026
- BSR, Senatsverwaltungen Berlin: Verkaufsverbot für Lachgas tritt am 12. April in Kraft, gemeinsame Pressemitteilung, 09.04.2026
- Senat der Freien Hansestadt Bremen: Mitteilung vom 08.04.2025 zur Großen Anfrage „Schäden durch Lachgaskartuschen“
- Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes, BGBl. 2026 I Nr. 2
- NpSG § 3 und Anlage 2
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/1222 vom 2. April 2025
Stand: 29. September 2026. Die Monatswerte für Hamburg (7,6 und 8,0) haben wir aus den Angaben der SRH berechnet.
Häufige Fragen
- Gibt es seit dem Lachgas-Verbot weniger Explosionen in Müllverbrennungsanlagen?
- Nach den bisher veröffentlichten Zahlen ja, aber mit Vorbehalt. Die ITAD wertet 16 Anlagen aus und sieht die Zahlen seit April rückläufig; der Juli 2026 war der Monat mit dem niedrigsten Stand seit August 2023. Die ITAD weist aber selbst darauf hin, dass die Zahlen auch in den Vorjahren im Sommer zurückgingen, und dass sie noch nicht auf dem Niveau vor dem Anstieg liegen. Die Stadtreinigung Hamburg zählte bis Ende August 61 Explosionen, nach 96 im ganzen Jahr 2025.
- Was ist seit dem 12. April 2026 beim Lachgas verboten?
- Nach § 3 und Anlage 2 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes sind unter anderem Handel, Erwerb und Besitz von Lachgas in Behältern mit mehr als 8,4 Gramm verboten, ebenso die Abgabe von mehr als zehn kleinen Behältern je Verkaufsvorgang. Unabhängig von der Größe verboten sind Versandhandel, Automatenverkauf sowie Abgabe an und Erwerb durch Personen unter 18 Jahren. Ausgenommen sind anerkannte gewerbliche, industrielle und wissenschaftliche Verwendungen.
- Warum landen trotz Verbot noch große Lachgaskartuschen im Restmüll?
- Belegt ist, dass das Gesetz gewerbliche Verwendungen ausnimmt und die ITAD den Verkauf an Unternehmen einschließlich großer Kartuschen weiterhin für erlaubt hält. Die ITAD hatte schon vor dem Verbot gewarnt, dass große Kartuschen über diesen Weg marktfähig bleiben könnten. Welcher Anteil der Kartuschen im Restmüll aus welchem Vertriebsweg stammt, hat nach unserem Kenntnisstand niemand veröffentlicht.
- Was fordern die Entsorgungsverbände zusätzlich zum Verbot?
- Ein Pfand. VKU, BDE und ITAD forderten im Oktober 2024 gemeinsam eine hohe Pfandpflicht für Druckgasflaschen ab 200 Millilitern mit Rückgabe beim Händler, dazu möglichst Entleerungs- und Überdruckventile. Die ITAD verlangt heute, dass der Gesetzgeber Pfandsystem und Überdrucksicherungen für große Lachgasflaschen weiterverfolgt und auf eine europäische Lösung hinwirkt.
- Ändert sich 2027 auf EU-Ebene etwas?
- Ab dem 1. Februar 2027 gilt die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1222, die Distickstoffmonoxid als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B einstuft. Die ITAD erwartet daraus Verkaufseinschränkungen für Privatpersonen, rechnet aber damit, dass der Verkauf an Unternehmen für gewerbliche Zwecke erlaubt bleibt. Die Einzelheiten der Verkaufsregeln haben wir nicht im Originaltext geprüft.
Dazu bei Krynex Labs
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