AI-Act-Selbsttest.
Welche Pflichten gelten für Sie?
Zwölf Fragen zur EU-KI-Verordnung, jeweils mit Ja, Nein oder Unsicher. Danach sehen Sie, welche Rolle Sie wahrscheinlich haben, welche Pflichten mit welchem Artikel greifen und ab wann. Das Ergebnis lässt sich ausdrucken oder als PDF speichern.
Stand: 03.11.2026. Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744.
Noch keine Antworten
Beantworten Sie die Fragen oben. Das Ergebnis aktualisiert sich bei jeder Antwort.
- Rolle
- —
- Risikoklasse
- —
Pflichten, die wahrscheinlich greifen
„Klären“ heißt: Sie haben bei einer zugehörigen Frage „Unsicher“ gewählt.
Nächste Schritte
Selbsttest von Krynex Labs, krynexlabs.de/tools/ai-act-selbsttest/, Stand 03.11.2026. Orientierung, keine Rechtsberatung. Grundlage: Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744.
So wird ausgewertet
Jede Frage ist einer oder mehreren Vorschriften zugeordnet. Ein „Ja“ nimmt die Pflicht in Ihr Ergebnis auf, ein „Unsicher“ ebenfalls, aber mit dem Vermerk „klären“. Die Risikoklasse ergibt sich aus der strengsten Stufe, die Ihre Antworten auslösen: verbotene Praktik vor Hochrisiko vor Transparenzpflichten vor der Grundpflicht KI-Kompetenz.
Die Geltungsdaten stammen aus Art. 113 der KI-Verordnung und den Änderungen durch die Verordnung (EU) 2026/1744, die am 24.07.2026 im Amtsblatt veröffentlicht wurde und am 27.07.2026 in Kraft trat. Wir haben beide Texte am 03.11.2026 in der deutschen Amtsblatt-Fassung gelesen.
Grenzen des Tests
- Ein in Anhang III genanntes System ist nach Art. 6 Abs. 3 ausnahmsweise nicht hochriskant, wenn es kein erhebliches Risiko birgt, etwa bei einer eng gefassten Verfahrensaufgabe. Profiling natürlicher Personen ist davon ausgenommen und bleibt immer hochriskant. Diese Abwägung kann ein Fragebogen nicht leisten.
- Die Bereiche Strafverfolgung, Migration, Justiz und Wahlen fragen wir nicht ab.
- Ausnahmen für Forschung, Militär, rein private Nutzung und bestimmte quelloffene Komponenten bildet der Test nicht ab.
- Andere Gesetze gelten daneben weiter, vor allem die DSGVO und das Arbeitsrecht.
Die Fristen im Überblick
| Datum | Was gilt | Fundstelle |
|---|---|---|
| 02.02.2025 | Verbotene Praktiken (Art. 5) und KI-Kompetenz (Art. 4) | Art. 113 Abs. 3 Buchst. a |
| 02.08.2025 | Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (Kapitel V), Sanktionen | Art. 113 Abs. 3 Buchst. b |
| 27.07.2026 | Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2026/1744, neue Fassung von Art. 4 | Art. 4 der VO (EU) 2026/1744 (Inkrafttreten) |
| 02.08.2026 | Allgemeiner Geltungsbeginn, darunter Transparenzpflichten (Art. 50) | Art. 113 Unterabs. 2 |
| 02.12.2026 | Maschinenlesbare Markierung für generative Systeme, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht wurden; neue Verbote Art. 5 Abs. 1 Buchst. ba und bb | Art. 111 Abs. 4, Art. 113 Abs. 3 Buchst. a (n. F.) |
| 02.08.2027 | Frist für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, die vor dem 02.08.2025 in Verkehr gebracht wurden | Art. 111 Abs. 3 |
| 02.12.2027 | Hochrisiko-Pflichten für Systeme nach Anhang III | Art. 113 Abs. 3 Buchst. c Ziff. i (n. F.) |
| 02.08.2028 | Hochrisiko-Pflichten für Systeme nach Anhang I | Art. 113 Abs. 3 Buchst. c Ziff. ii (n. F.) |
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Wenn Sie es genau wissen wollen
Wir gehen mit Ihnen Ihre tatsächlichen KI-Anwendungen durch, ordnen sie ein und machen daraus eine Liste mit Zuständigkeiten und Terminen. Rechtsberatung leisten wir nicht, bei Bedarf arbeiten wir mit Ihrer Kanzlei zusammen.
Häufige Fragen
▸Ist der Selbsttest eine rechtliche Einstufung?
Nein. Der Test zeigt, welche Pflichten der KI-Verordnung nach Ihren Antworten wahrscheinlich greifen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung des einzelnen Systems. Vor allem die Abgrenzung von Anbieter und Betreiber und die Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 hängen am Einzelfall.
▸Wurden die Hochrisiko-Pflichten verschoben?
Ja. Die Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI) wurde am 24.07.2026 im Amtsblatt veröffentlicht. Danach gelten die Hochrisiko-Pflichten für Systeme nach Anhang III ab dem 02.12.2027 und für Systeme nach Anhang I ab dem 02.08.2028. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten unverändert seit dem 02.08.2026.
▸Was gilt für jedes Unternehmen, das KI einsetzt?
Art. 4 KI-Kompetenz. Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten. Seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 heißt es ausdrücklich, dass kein bestimmtes Kompetenzniveau garantiert werden muss.
▸Wer überwacht den AI Act in Deutschland?
Nach § 2 Abs. 1 KI-MIG ist die Bundesnetzagentur die zuständige Marktüberwachungsbehörde, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Für KI in Produkten nach Anhang I Abschnitt A bleiben die dortigen Marktüberwachungsbehörden zuständig, für bestimmte Finanzunternehmen die BaFin.
▸Speichert der Test meine Antworten?
Nein. Die Auswertung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server gesendet und nichts gespeichert. Wenn Sie die Seite neu laden, sind die Antworten weg.