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K Krynex Labs
Werkzeug

AI-Act-Selbsttest.
Welche Pflichten gelten für Sie?

Zwölf Fragen zur EU-KI-Verordnung, jeweils mit Ja, Nein oder Unsicher. Danach sehen Sie, welche Rolle Sie wahrscheinlich haben, welche Pflichten mit welchem Artikel greifen und ab wann. Das Ergebnis lässt sich ausdrucken oder als PDF speichern.

Stand: 03.11.2026. Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744.

Orientierung, keine Rechtsberatung. Der Test vereinfacht. Ob ein System tatsächlich hochriskant ist oder ob Sie Anbieter werden, hängt am Einzelfall und an der Zweckbestimmung. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser, wir senden und speichern nichts.

Ihre Rolle

01 Entwickeln Sie ein KI-System (oder lassen es entwickeln) und bieten es unter Ihrem Namen oder Ihrer Marke an oder nehmen es so in Betrieb?

Das ist die Rolle „Anbieter“ (Art. 3 Nr. 3). Entgeltlich oder unentgeltlich spielt keine Rolle. Auch ein selbst gebauter Chatbot auf Ihrer Website kann darunter fallen.

02 Setzen Sie im Unternehmen KI-Systeme in eigener Verantwortung ein, etwa ChatGPT, Copilot, einen KI-Telefonassistenten oder eine KI-Bilderkennung?

Das ist die Rolle „Betreiber“ (Art. 3 Nr. 4). Rein private, nicht berufliche Nutzung zählt nicht.

03 Versehen Sie ein fremdes KI-System mit Ihrem Namen, verändern Sie es wesentlich oder ändern Sie seinen Zweck so, dass es in einen der Hochrisiko-Bereiche unten fällt?

Dann können Sie selbst zum Anbieter eines Hochrisiko-KI-Systems werden (Art. 25 Abs. 1).

Verbotene Praktiken

04 Nutzt eines Ihrer Systeme eine dieser Praktiken: Emotionserkennung bei Beschäftigten oder in Bildungseinrichtungen (außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen), manipulative oder täuschende Techniken, Ausnutzen von Alter, Behinderung oder sozialer oder wirtschaftlicher Lage, Bewertung von Menschen nach ihrem Sozialverhalten (Social Scoring), biometrische Einordnung nach sensiblen Merkmalen, Gesichtsdatenbanken durch ungezieltes Auslesen von Bildern?

Diese Praktiken sind nach Art. 5 Abs. 1 seit dem 02.02.2025 verboten, mit engen Ausnahmen im Wortlaut. Ab dem 02.12.2026 kommen Verbote für KI hinzu, die nicht einvernehmliche intime Darstellungen bestimmbarer Personen oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erzeugt.

Hochrisiko

05 Nutzen oder entwickeln Sie KI für Personalentscheidungen, also um Bewerbungen zu sichten oder zu filtern, Bewerber zu bewerten, über Beförderung oder Kündigung zu entscheiden, Aufgaben nach Verhalten oder persönlichen Merkmalen zuzuweisen oder Leistung und Verhalten zu überwachen?

Anhang III Nr. 4 (Beschäftigung und Personalmanagement).

06 Nutzen oder entwickeln Sie KI für einen dieser Zwecke: Kreditwürdigkeit natürlicher Personen, Risiko und Preis bei Lebens- oder Krankenversicherungen, Zugang zu Bildung oder Bewertung von Lernergebnissen und Prüfungen, Bewertung von Notrufen, Sicherheitsbauteil in kritischer Infrastruktur (z. B. Strom, Gas, Wasser, Wärme, Straßenverkehr), biometrische Fernidentifizierung, Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung?

Anhang III Nr. 1, 2, 3 und 5. Die Bereiche Strafverfolgung, Migration, Justiz und Wahlen (Nr. 6 bis 8) betreffen vor allem Behörden und sind hier nicht abgefragt.

07 Ist KI ein Sicherheitsbauteil eines Produkts, das nach EU-Produktrecht eine Konformitätsbewertung durch Dritte braucht, etwa ein Medizinprodukt, ein Aufzug oder Spielzeug?

Art. 6 Abs. 1 mit Anhang I. Maschinen wurden durch die Verordnung (EU) 2026/1744 in Anhang I Abschnitt B verschoben und werden über das Maschinenrecht geregelt.

Transparenz

08 Spricht ein KI-System direkt mit Kunden oder anderen Menschen, etwa als Chatbot auf der Website oder als KI-Telefonassistent?

Art. 50 Abs. 1. Die Pflicht trifft den Anbieter, betrifft im Alltag aber fast jedes Unternehmen mit Chatbot.

09 Veröffentlichen Sie mit KI erzeugte oder veränderte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen, die echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und für echt gehalten werden könnten?

Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 1 in Verbindung mit der Deepfake-Definition in Art. 3 Nr. 60.

10 Veröffentlichen Sie mit KI erzeugte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen?

Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 2. Ausnahme: Der Text wurde von Menschen geprüft oder redaktionell kontrolliert und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung.

Generative KI und allgemeine Modelle

11 Bieten Sie selbst ein KI-System an, das synthetische Texte, Bilder, Audio oder Video erzeugt, zum Beispiel als Funktion in Ihrer Software?

Art. 50 Abs. 2: maschinenlesbare Markierung der Ausgaben. Das betrifft Anbieter, nicht die bloße Nutzung eines fremden Generators.

12 Entwickeln Sie ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck (ein Basismodell, das für viele Aufgaben taugt) und stellen es anderen bereit?

Kapitel V, Art. 53 (bei systemischem Risiko zusätzlich Art. 55). Wer nur fertige Modelle über eine Schnittstelle nutzt, ist in aller Regel nicht gemeint.

Ihr Ergebnis

Noch keine Antworten

Beantworten Sie die Fragen oben. Das Ergebnis aktualisiert sich bei jeder Antwort.

Rolle
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Risikoklasse
—

Pflichten, die wahrscheinlich greifen

„Klären“ heißt: Sie haben bei einer zugehörigen Frage „Unsicher“ gewählt.

    Nächste Schritte

      Selbsttest von Krynex Labs, krynexlabs.de/tools/ai-act-selbsttest/, Stand 03.11.2026. Orientierung, keine Rechtsberatung. Grundlage: Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744.

      So wird ausgewertet

      Jede Frage ist einer oder mehreren Vorschriften zugeordnet. Ein „Ja“ nimmt die Pflicht in Ihr Ergebnis auf, ein „Unsicher“ ebenfalls, aber mit dem Vermerk „klären“. Die Risikoklasse ergibt sich aus der strengsten Stufe, die Ihre Antworten auslösen: verbotene Praktik vor Hochrisiko vor Transparenzpflichten vor der Grundpflicht KI-Kompetenz.

      Die Geltungsdaten stammen aus Art. 113 der KI-Verordnung und den Änderungen durch die Verordnung (EU) 2026/1744, die am 24.07.2026 im Amtsblatt veröffentlicht wurde und am 27.07.2026 in Kraft trat. Wir haben beide Texte am 03.11.2026 in der deutschen Amtsblatt-Fassung gelesen.

      Grenzen des Tests

      • Ein in Anhang III genanntes System ist nach Art. 6 Abs. 3 ausnahmsweise nicht hochriskant, wenn es kein erhebliches Risiko birgt, etwa bei einer eng gefassten Verfahrensaufgabe. Profiling natürlicher Personen ist davon ausgenommen und bleibt immer hochriskant. Diese Abwägung kann ein Fragebogen nicht leisten.
      • Die Bereiche Strafverfolgung, Migration, Justiz und Wahlen fragen wir nicht ab.
      • Ausnahmen für Forschung, Militär, rein private Nutzung und bestimmte quelloffene Komponenten bildet der Test nicht ab.
      • Andere Gesetze gelten daneben weiter, vor allem die DSGVO und das Arbeitsrecht.

      Die Fristen im Überblick

      Datum Was gilt Fundstelle
      02.02.2025 Verbotene Praktiken (Art. 5) und KI-Kompetenz (Art. 4) Art. 113 Abs. 3 Buchst. a
      02.08.2025 Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (Kapitel V), Sanktionen Art. 113 Abs. 3 Buchst. b
      27.07.2026 Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2026/1744, neue Fassung von Art. 4 Art. 4 der VO (EU) 2026/1744 (Inkrafttreten)
      02.08.2026 Allgemeiner Geltungsbeginn, darunter Transparenzpflichten (Art. 50) Art. 113 Unterabs. 2
      02.12.2026 Maschinenlesbare Markierung für generative Systeme, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht wurden; neue Verbote Art. 5 Abs. 1 Buchst. ba und bb Art. 111 Abs. 4, Art. 113 Abs. 3 Buchst. a (n. F.)
      02.08.2027 Frist für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, die vor dem 02.08.2025 in Verkehr gebracht wurden Art. 111 Abs. 3
      02.12.2027 Hochrisiko-Pflichten für Systeme nach Anhang III Art. 113 Abs. 3 Buchst. c Ziff. i (n. F.)
      02.08.2028 Hochrisiko-Pflichten für Systeme nach Anhang I Art. 113 Abs. 3 Buchst. c Ziff. ii (n. F.)

      Weiterlesen

      Wenn Sie es genau wissen wollen

      Wir gehen mit Ihnen Ihre tatsächlichen KI-Anwendungen durch, ordnen sie ein und machen daraus eine Liste mit Zuständigkeiten und Terminen. Rechtsberatung leisten wir nicht, bei Bedarf arbeiten wir mit Ihrer Kanzlei zusammen.

      Häufige Fragen

      ▸Ist der Selbsttest eine rechtliche Einstufung?

      Nein. Der Test zeigt, welche Pflichten der KI-Verordnung nach Ihren Antworten wahrscheinlich greifen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung des einzelnen Systems. Vor allem die Abgrenzung von Anbieter und Betreiber und die Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 hängen am Einzelfall.

      ▸Wurden die Hochrisiko-Pflichten verschoben?

      Ja. Die Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI) wurde am 24.07.2026 im Amtsblatt veröffentlicht. Danach gelten die Hochrisiko-Pflichten für Systeme nach Anhang III ab dem 02.12.2027 und für Systeme nach Anhang I ab dem 02.08.2028. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten unverändert seit dem 02.08.2026.

      ▸Was gilt für jedes Unternehmen, das KI einsetzt?

      Art. 4 KI-Kompetenz. Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten. Seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 heißt es ausdrücklich, dass kein bestimmtes Kompetenzniveau garantiert werden muss.

      ▸Wer überwacht den AI Act in Deutschland?

      Nach § 2 Abs. 1 KI-MIG ist die Bundesnetzagentur die zuständige Marktüberwachungsbehörde, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Für KI in Produkten nach Anhang I Abschnitt A bleiben die dortigen Marktüberwachungsbehörden zuständig, für bestimmte Finanzunternehmen die BaFin.

      ▸Speichert der Test meine Antworten?

      Nein. Die Auswertung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server gesendet und nichts gespeichert. Wenn Sie die Seite neu laden, sind die Antworten weg.

      Quellen (abgerufen am 03.11.2026)