EU-AI-Act-Workshop — Umsetzung für den Mittelstand
Ein Tag, nach dem ihr wisst, welche eurer KI-Systeme unter den EU AI Act fallen, was ihr dokumentieren müsst und was nicht — von Umsetzern, nicht von Zertifikats-Verkäufern.
- Dauer
- 1 Tag (Halbtag-Variante möglich)
- Format
- Vor Ort in Sachsen & bundesweit (bis DACH), remote oder hybrid
- Für wen
- Geschäftsführung, Compliance, IT — keine juristischen Vorkenntnisse nötig
- Preis
- ab 1.200 €/Schulungstag
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten; die Hauptpflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III folgen am 2. Dezember 2027, für KI in Produkten nach Anhang I am 2. August 2028. Dieser Workshop übersetzt das Regelwerk in eine konkrete To-do-Liste für euer Unternehmen — mit Risiko-Klassifizierung eurer echten Anwendungen, nicht an einem Muster-Beispiel.
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Ihr Betrieb setzt KI ein: ein Chatbot auf der Website, ein Werkzeug, das Bewerbungen vorsortiert. Die meisten fragen: Sind wir Hochrisiko? Die bessere erste Frage: Wo setzen wir KI ein, und wofür? Die Daten: Die ersten Verbote und die KI-Kompetenz gelten seit Februar 2025, die Transparenzpflichten seit dem 2. August 2026. Die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang drei hat der Digital Omnibus auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Seit dem 29. Juli 2026 ist in Deutschland vor allem die Bundesnetzagentur zuständig. Schritt eins ist eine Liste. Jedes KI-System im Haus, auch das Abo, das der Vertrieb selbst abschloss. Zu jedem: wofür es läuft, wer es betreut, wen es betrifft. Dann wird jede Zeile eingeordnet. Sortiert eine Software Bewerbungen oder bewertet sie Beschäftigte, steht sie in Anhang drei. Ebenso die Bonitätsprüfung von Menschen, nicht von Firmen. Was nirgends hineinfällt, bleibt mit Begründung auf der Liste. Zur Transparenz: Ein Chatbot muss erkennen lassen, dass er eine Maschine ist. Diese Pflicht trifft den Anbieter, der ihn baut. Wer aber ein künstliches Bild, Video oder einen Ton veröffentlicht, der echt wirkt, legt das offen. Das trifft Sie. Betreiben Sie ein Hochrisiko-System, kommen im Dezember 2027 eigene Pflichten dazu. Ein Mensch mit Kompetenz und Befugnis führt die Aufsicht. Die Protokolle des Systems bewahren Sie mindestens sechs Monate auf. Bevor es am Arbeitsplatz läuft, informieren Sie die Beschäftigten. Artikel 4 gilt schon jetzt für alle. Sie ergreifen Maßnahmen, um die KI-Kompetenz Ihres Personals zu unterstützen. Ein bestimmtes Niveau schreibt er nicht vor. Halten Sie fest, was Sie tun. Am Ende steht ein Fahrplan. Jede Zeile mit Einordnung, Pflichten, einem Namen und einem Datum. Was heute schon gilt, steht oben. Was bis Dezember 2027 stehen muss, darunter. Diesen Fahrplan erarbeiten wir in einem eintägigen Workshop, an Ihren eigenen Anwendungen. Ob ein Einzelfall rechtlich hält, klärt ein Fachanwalt. Auf krynexlabs.de, unter Workshops, EU AI Act, steht, wie der Tag abläuft.
Warum dieser Workshop
Vom EU AI Act gelten seit dem 2. August 2026 die Transparenzpflichten; die Hauptpflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III folgen am 2. Dezember 2027, für KI in Produkten nach Anhang I am 2. August 2028 — und die meisten Mittelständler wissen nicht, ob sie betroffen sind. Die ehrliche Antwort: Dass ein Chatbot sich als KI zu erkennen gibt, muss sein Anbieter sicherstellen, und wer den Bot unter eigenem Namen baut oder bauen lässt, ist selbst Anbieter. Als Betreiber seid ihr außerdem dran, wenn ihr echt wirkende KI-Bilder, -Videos oder -Töne veröffentlicht, KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse herausgebt oder Emotionserkennung einsetzt (Art. 50 Abs. 3 und 4). Und viele betreiben, ohne es zu wissen, ein hochriskantes System (Bewerber-Screening und die Bonitätsprüfung von Privatpersonen sind die Klassiker).
Dieser Workshop macht aus dem Regelwerk eine To-do-Liste für euer Unternehmen. Wir arbeiten nicht an einem Muster-Fall, sondern an euren echten Anwendungen — und am Ende wisst ihr, was zu tun ist, was ihr selbst erledigt und wo sich externe Umsetzung lohnt.
Der rote Faden
Wir starten bei euren realen KI-Anwendungen, klassifizieren jede nach Risiko, leiten daraus die konkreten Pflichten ab und enden mit einer priorisierten Maßnahmenliste. Kein Gesetzesvortrag, sondern angewandte Arbeit an eurem Bestand.
Vorab einordnen lässt sich der eigene Betrieb mit unserem Selbsttest zum AI Act.
Was ihr mitnehmt
Eine dokumentierte Risiko-Klassifizierung, eine Pflichten-Liste pro System, eine Vorlage für die Dokumentation und einen Fahrplan mit Verantwortlichen. Und die Sicherheit, in einer möglichen Prüfung nicht mit leeren Händen dazustehen.
Mehr zum Thema in unserer Wissensdatenbank: EU AI Act für den Mittelstand und Hochrisiko-KI-System — sind wir betroffen?. Die dauerhafte Protokollierung übernimmt AgentGuard.
Ablauf
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01
Was heute wirklich gilt, und was erst 2027
Verbotene, hochriskante, begrenzt- und minimal-riskante Systeme — an konkreten Beispielen aus eurem Betrieb, nicht am Gesetzestext. Was seit Februar 2025, August 2025 und August 2026 in Kraft ist, und was der Digital Omnibus auf Dezember 2027 (Anhang III) und August 2028 (Anhang I) verschoben hat.
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02
Eure Systeme klassifizieren
Wir gehen eure aktuellen und geplanten KI-Anwendungen durch (Chatbot, Bewerber-Screening, Bonitätsprüfung von Privatpersonen, Bilderkennung …) und ordnen jede in die Risiko-Kategorien ein. Ergebnis: eine Liste, die sagt, wo Handlungsbedarf besteht.
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03
Pflichten pro Kategorie
Für Hochrisiko: eure Pflichten als Betreiber nach Art. 26 (menschliche Aufsicht, Protokolle aufbewahren, passende Eingabedaten, Überwachung, Information der Beschäftigten) und was beim Anbieter liegt. Für den Rest: Transparenzpflichten bei Chatbots und KI-Inhalten, und wen davon der Anbieter und wen ihr als Betreiber tragt. Dazu KI-Kompetenz nach Art. 4.
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04
Dokumentation, die einer Prüfung standhält
Wie ein belastbarer Audit-Trail aussieht — und wie AgentGuard KI-Entscheidungen hash-verkettet protokolliert, sodass Änderungen auffallen, statt dass jemand im Nachhinein ein Word-Dokument füllt.
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05
Euer Fahrplan
Am Ende steht kein Foliensatz, sondern eine priorisierte Maßnahmenliste mit Verantwortlichen und der Antwort, was ihr selbst erledigt und wo externe Umsetzung sinnvoll ist.
Was ihr mitnehmt
- Klassifizierung aller eurer KI-Anwendungen nach EU-AI-Act-Risikoklassen
- Konkrete Pflichten-Liste pro System statt allgemeiner Gesetzeskunde
- Vorlage für die Dokumentation eurer Betreiberpflichten und den Audit-Trail
- Priorisierte Maßnahmenliste mit Verantwortlichen
- Teilnahme-Bestätigung mit Curriculum (kein wertloses „Siegel“)
Häufige Fragen
Ist das ein juristischer Workshop?
Nein. Wir erklären den EU AI Act ohne Jura-Latein und übersetzen ihn in technische und organisatorische To-dos. Für eine verbindliche Rechtsberatung im Einzelfall verweisen wir an einen Fachanwalt — aber die 90 % der Fragen, die den Mittelstand betreffen, klären wir hier praxisnah und ehrlich.
Bekommen wir ein Zertifikat?
Eine Teilnahme-Bestätigung mit konkretem Curriculum — ja. Ein „EU-AI-Act-zertifiziert“-Siegel verkaufen wir bewusst nicht: solche Titel sind in Deutschland nicht reguliert und in der Praxis nichts wert. Was zählt, ist eure dokumentierte Risiko-Klassifizierung und der Maßnahmenplan, den ihr mitnehmt.
Deckt der Workshop auch die KI-Kompetenz nach Art. 4 ab?
Ja. Art. 4 gilt seit Februar 2025 und verlangt seit dem Digital Omnibus (in Kraft seit 27.07.2026), dass Betriebe Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ergreifen. Eine formale Pflichtschulung schreibt er nicht vor. Das Thema ist Teil des Tages, und der Workshop lässt sich als eine solche Maßnahme dokumentieren. Für die laufende Mitarbeiter-Schulung bauen wir auf Wunsch ein abgestuftes Onboarding-Modul dazu.
Läuft der Workshop vor Ort in Sachsen?
Ja. Wir sitzen in Chemnitz und kommen für Unternehmens-Schulungen direkt zu euch — in Sachsen (Chemnitz, Dresden, Leipzig) ohne Reisekosten-Aufschlag, darüber hinaus bundesweit in ganz Deutschland und bis in die Schweiz (DACH). Außerhalb Sachsens berechnen wir die Anfahrt nach Entfernung mit 79 € brutto je Anfahrtsstunde. Remote oder hybrid geht ebenso.
Was unterscheidet euch von einem reinen Beratungs-Workshop?
Wir setzen die Systeme, um die es geht, selbst um. Deshalb bleibt der Workshop nicht bei „ihr müsstet mal …“, sondern zeigt an echter Technik, wie Protokollierung, Audit-Trail und menschliche Aufsicht konkret aussehen — und was davon ihr mit Bordmitteln schafft.
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Sagt uns kurz, wo ihr steht — wir schlagen Termin und Format vor. Workshops und Schulungen selbst werden nicht gefördert; gefördert werden kann nur Beratung (INQA-Coaching, BAFA), dazu sagen wir euch gern mehr. Das Erstgespräch ist kostenlos und ohne Verkaufsdruck.
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