Claude for Legal bekommt fertige Werkzeuge: Was die neue Galerie Kanzleien und Rechtsabteilungen in Deutschland bringt
Anthropic hat am 28. Oktober eine Galerie fertiger Werkzeuge für juristische Arbeit vorgestellt, von der Zitatprüfung bis zum Vertragsabgleich gegen das eigene Playbook. Wir zeigen, was drin ist, was davon auf deutsches Recht passt und was eine Kanzlei nach § 43e BRAO und § 203 StGB klären muss, bevor Mandantendaten hineingehen.
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Am 28. Oktober hat Anthropic Claude for Legal um eine Galerie erweitert. Darin liegen fertige Werkzeuge für juristische Arbeit, die man in Claude öffnet, mit einem Beispiel ausprobiert und dann mit eigenen Dokumenten und Datenquellen füllt. Anthropic schreibt, die häufigsten Wünsche von Rechtsabteilungen seit dem Start im Mai seien eine einfachere Einrichtung und eine leichtere Zusammenarbeit mit Kollegen gewesen. Die Galerie ist die Antwort darauf.
Für Kanzleien und Rechtsabteilungen in Deutschland stellen sich zwei Fragen. Was davon passt überhaupt zu deutschem Recht? Und unter welchen Bedingungen dürfen Mandantendaten in ein solches Werkzeug?
Was in der Galerie liegt
Anthropic nennt sechs eigene Artefakte. Die Zitatprüfung vergleicht einen Schriftsatz mit seinen Quellen und markiert Zitate, die nicht stimmen, falsche Seitenzahlen und Quellen, die die Aussage nicht tragen. Eine Vergleichsmatrix stellt ein Rechtsthema, etwa Meldepflichten bei Datenpannen, für mehrere Staaten oder Länder in einer Tabelle nebeneinander, mit Links auf die Normen. Ein Mandatsboard macht aus Mandatsvereinbarungen, E-Mails oder Tabellen eine Übersicht offener Vorgänge mit Zuständigem, nächstem Schritt und nächster Frist.
Die übrigen drei richten sich an Rechtsabteilungen. Ein Abgleich mit dem Playbook prüft Verträge gegen die eigenen Standardklauseln, markiert jede Abweichung und schickt sie an die Person, die Ausnahmen freigibt. Ein Ausblick auf kommende Regulierung ordnet neue Vorschriften auf einer Zeitleiste nach Geschäft und Standorten des Unternehmens und sortiert sie nach Auswirkung. Und eine Tabellenprüfung zieht aus vielen Verträgen die Klauseln heraus, nach denen man fragt, etwa Abfindungen oder Wettbewerbsverbote, mit Link auf die genaue Textstelle.
Dazu kommen vier Artefakte von Partnern. Harvey bietet eine Eingangsstelle, über die Fachabteilungen Rechtsfragen stellen und Routinefragen aus den Vorgaben der Rechtsabteilung beantwortet bekommen. Goodwin hat einen Vergleichstest zur KI-Governance gebaut, Foley & Lardner einen Pflichtenprüfer für Verträge und PwC ein Werkzeug für Antworten auf behördliche Auskunftsersuchen. Neun weitere Artefakte sollen den Zugang zum Recht erleichtern, fünf davon haben gemeinnützige Organisationen mit Guthaben von Anthropic gebaut. Seit Mai sind außerdem über 60 juristische Connectoren hinzugekommen, zum Beispiel Bloomberg Law, Filevine, Ivo, Legora und Patlytics.
Was davon auf deutsches Recht passt
Die neun Artefakte für den Zugang zum Recht sind für Deutschland nicht zu gebrauchen. Sie beruhen ausdrücklich auf US-Recht, etwa dem Mietrecht von Washington D.C. oder dem Strafrecht von New York. Auch die Connectoren richten sich überwiegend an den US-Markt. Juris, Beck-online oder ein deutsches Kanzleiprogramm stehen in der Ankündigung nicht.
Anders sieht es bei den Werkzeugen aus, die mit eigenen Dokumenten arbeiten. Der Abgleich mit dem Playbook, die Tabellenprüfung über viele Verträge und das Mandatsboard hängen nicht an einem Rechtssystem. Sie brauchen die eigenen Standardklauseln und die eigenen Verträge, und die liegen in jeder Rechtsabteilung ohnehin vor. Für ein Unternehmen mit vielen Lieferanten- oder Kundenverträgen ist das der greifbarste Nutzen.
Die Zitatprüfung ist aus unserer Sicht das interessanteste Werkzeug, weil sie ein Problem angeht, das jeder kennt, der mit KI-Texten arbeitet. Wir haben es heute bei der Recherche für diesen Beitrag selbst erlebt. Ein deutschsprachiger Bericht über die Galerie schreibt gleich dreimal von zwölf frei zugänglichen Werkzeugen für den Zugang zum Recht. In der Ankündigung von Anthropic stehen neun. Wer nur Zusammenfassungen liest, übernimmt solche Fehler, und bei einem Schriftsatz kostet so etwas mehr als eine Korrektur. Ähnlich ging es uns beim neuen Tarif Ultra, bei dem eine geänderte Bezugsgröße leicht wie eine Kürzung aussieht, das steht im Beitrag zu Claude Ultra. Ein Werkzeug, das jede Aussage gegen ihre Quelle hält, ist genau das richtige Gegenmittel, solange am Ende ein Mensch die markierten Stellen ansieht.
Anthropic sagt das selbst. Claude mache den ersten Durchgang, und eine Anwältin oder ein Anwalt beurteile das Ergebnis. Jede Antwort verlinke auf ihre Quelle.
Was eine Kanzlei vorher klären muss
Für eine Rechtsabteilung in einem Unternehmen gelten vor allem die DSGVO und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Für eine Kanzlei kommt das Berufsgeheimnis dazu, und dort ist das Gesetz sehr genau.
§ 43e BRAO erlaubt Anwälten, Dienstleistern Zugang zu Tatsachen zu geben, die unter die Verschwiegenheit fallen, soweit das für die Dienstleistung erforderlich ist. Der Vertrag mit dem Dienstleister braucht Textform. Darin muss der Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichtet und über die strafrechtlichen Folgen belehrt werden, er darf sich nur so weit Kenntnis verschaffen, wie es für den Vertrag nötig ist, und es muss geregelt sein, ob er weitere Personen einsetzen darf. Wird die Dienstleistung im Ausland erbracht, muss der Geheimnisschutz dort dem inländischen vergleichbar sein. Und wenn die Dienstleistung unmittelbar einem einzelnen Mandat dient, braucht es die Einwilligung des Mandanten.
Der letzte Punkt wird bei KI-Werkzeugen gern übersehen. Ein Mandatsboard über alle offenen Vorgänge dient der Kanzleiorganisation. Eine Zitatprüfung für einen bestimmten Schriftsatz dient einem bestimmten Mandat. Für sie sieht § 43e Abs. 5 BRAO die Einwilligung des Mandanten vor.
Die strafrechtliche Seite steht in § 203 StGB. Nach Absatz 3 dürfen Berufsgeheimnisträger Geheimnisse gegenüber mitwirkenden Personen offenbaren, soweit das erforderlich ist. Nach Absatz 4 macht sich aber auch strafbar, wer nicht dafür gesorgt hat, dass eine solche mitwirkende Person zur Geheimhaltung verpflichtet wurde. Ein Klick auf „Ich stimme zu“ in einem Verbraucherkonto erfüllt das nicht.
Welcher Tarif in Frage kommt
Damit scheiden die Verbrauchertarife Pro, Max und Ultra für Mandantendaten aus. Für sie gelten die Verbraucherbedingungen, ohne Auftragsverarbeitungsvertrag, und ob Chats ins Training gehen, entscheidet der einzelne Nutzer. Anthropic schreibt auf seiner Seite für Rechtsabteilungen selbst, dass im Team- und Enterprise-Tarif standardmäßig nicht mit den Inhalten trainiert wird und Enterprise-Admins die Aufbewahrungsdauer festlegen.
Ein Team- oder Enterprise-Vertrag ist die Voraussetzung, aber nicht schon die Lösung. Ob die Vertragsunterlagen von Anthropic die Belehrung, die Beschränkung auf das Nötige und die Regelung zu Unterauftragnehmern so enthalten, wie § 43e Abs. 3 BRAO es verlangt, muss die Kanzlei selbst prüfen und dokumentieren. Dasselbe gilt für die Frage, ob der Schutz im Ausland vergleichbar ist. Ob die Galerie in allen Tarifen gleich zur Verfügung steht, sagt die Ankündigung übrigens nicht. Sie erscheint dort unter der Rubrik Claude Enterprise.
Unser Rat
Für Rechtsabteilungen lohnt sich ein Test mit dem Playbook-Abgleich und der Tabellenprüfung, zuerst mit Verträgen ohne heikle Inhalte, im Team-Tarif. Kanzleien sollten erst die Vertragslage nach § 43e BRAO klären, dann ein Werkzeug für die Kanzleiorganisation wie das Mandatsboard ausprobieren, und mandatsbezogene Werkzeuge wie die Zitatprüfung erst einsetzen, wenn geklärt ist, wie die Einwilligung der Mandanten eingeholt wird.
Wie wir solche Abwägungen für Kanzleien angehen, beschreiben wir auf unserer Seite für Kanzleien. Wie sich KI-Entscheidungen später belegen lassen, steht in KI-Entscheidungen beweisen, und wie wir Aussagen in KI-Texten gegen ihre Quellen prüfen, zeigt unser KI-Faktencheck.
Wenn Sie Claude in Ihrer Kanzlei oder Rechtsabteilung einführen wollen und wissen möchten, was vorher im Vertrag stehen muss, sprechen Sie mit uns.
Quellen
Alle abgerufen am 31.10.2026.
- Claude: Introducing artifacts for legal work, 28.10.2026 (sechs Artefakte von Anthropic, vier von Partnern, neun für den Zugang zum Recht, davon fünf von gemeinnützigen Organisationen, über 60 Connectoren, erster Durchgang durch Claude und Beurteilung durch Anwälte, Legal Ambassadors Program)
- Claude: Claude für Rechtsabteilungen (kein Training mit Inhalten im Team- und Enterprise-Tarif als Standard, Aufbewahrung bei Enterprise durch Admins)
- Gesetze im Internet: § 43e BRAO Inanspruchnahme von Dienstleistungen
- Gesetze im Internet: § 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen
- Claude Hilfe: What is the Ultra plan? (Ultra als Tarif für Einzelpersonen)
Stand: 31. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Ob ein konkreter Vertrag die Anforderungen von § 43e BRAO erfüllt, prüft im Einzelfall Ihre Kammer oder ein auf Berufsrecht spezialisierter Anwalt.
Häufige Fragen
- Was ist die neue Galerie in Claude for Legal?
- Eine Sammlung fertiger Artefakte, also interaktiver Werkzeuge wie Tabellen und Übersichten, die man in Claude öffnet, mit eigenen Daten füllt und im Team teilt. Anthropic hat sechs eigene Artefakte vorgestellt, darunter Zitatprüfung, Abgleich mit dem Vertrags-Playbook und Fristenübersicht, dazu vier von Partnern wie Harvey, Goodwin, Foley & Lardner und PwC sowie neun Artefakte für den Zugang zum Recht.
- Funktionieren die Artefakte mit deutschem Recht?
- Teilweise. Die Werkzeuge für Vertragsprüfung, Zitatprüfung und Aktenübersicht arbeiten mit den Dokumenten, die man selbst einbringt, und sind deshalb nicht an ein Rechtssystem gebunden. Die neun Artefakte für den Zugang zum Recht beruhen dagegen auf US-Recht, etwa dem Recht von Washington D.C. oder New York. Auch die meisten der über 60 juristischen Connectoren richten sich an den US-Markt.
- Darf eine Kanzlei Mandantendaten in Claude verarbeiten?
- Nur unter den Voraussetzungen von § 43e BRAO. Der Vertrag mit dem Dienstleister braucht Textform und muss ihn zur Verschwiegenheit verpflichten, ihn auf das Nötige beschränken und regeln, ob er Unterauftragnehmer einsetzen darf. Bei Dienstleistungen im Ausland muss der Geheimnisschutz dort vergleichbar sein, und bei Diensten, die unmittelbar einem einzelnen Mandat dienen, braucht es die Einwilligung des Mandanten. Ein Verbrauchertarif wie Pro, Max oder Ultra reicht dafür nicht.
- Welcher Claude-Tarif kommt für eine Kanzlei in Frage?
- Team oder Enterprise. Nur dort gelten die Geschäftsbedingungen von Anthropic mit Auftragsverarbeitungsvertrag, und Anthropic trainiert standardmäßig nicht mit den Inhalten. Bei Enterprise legt der Admin zusätzlich fest, wie lange Inhalte aufbewahrt werden. Ob die Vertragsunterlagen von Anthropic die Anforderungen von § 43e BRAO vollständig abdecken, muss die Kanzlei selbst prüfen.
- Ersetzt die Zitatprüfung die eigene Kontrolle?
- Nein. Anthropic beschreibt den Ablauf selbst so, dass Claude einen ersten Durchgang macht und eine Anwältin oder ein Anwalt das Ergebnis beurteilt. Jede Antwort verlinkt auf ihre Quelle. Das macht die Kontrolle schneller, nicht überflüssig.
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