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Kennzeichnungs-Check: KI-Inhalte nach Art. 50 KI-VO prüfen

Seit dem 2. August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht aus Art. 50 der KI-Verordnung. Wir prüfen alle Stellen, an denen bei euch KI spricht, schreibt oder Bilder liefert, und zeigen, was dort heute steht: im Text, im Bild und in der Datei.

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Kennzeichnungs-Check: KI-Inhalte nach Art. 50 KI-VO prüfen (Mit KI erzeugtes Bild) Mit KI erzeugtes Bild. Mehr zur KI-Transparenz

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KI-Kennzeichnung nach Artikel 50 der KI-Verordnung: Was seit dem 2. August 2026 für Chatbots, Telefon-KI, Bilder und Texte gilt, und was bis zum 2. Dezember 2026 noch kommt. Mit Beispielen aus der Leitlinie der EU-Kommission und einem Test an unserer eigenen Website.
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Ein Kunde ruft bei einem Installateur an. Eine freundliche Stimme nimmt den Auftrag auf, fragt nach der Adresse und bestätigt den Termin am Dienstag. Der Kunde legt auf und hat nicht gemerkt, dass er mit einer KI gesprochen hat. Seit dem zweiten August darf das so nicht mehr laufen. Artikel fünfzig der KI-Verordnung. Wer mit einer KI spricht, muss das erfahren, spätestens beim ersten Kontakt. Im Chat steht es in der ersten Nachricht. Am Telefon wird es zu Beginn angesagt. Ein Signalton allein reicht nicht. Das schreibt die EU-Kommission ausdrücklich in ihrer Leitlinie. Dann die Bilder. Nicht jedes KI-Bild braucht einen Hinweis. Eine Sphinx, die über den Eiffelturm fliegt, täuscht niemanden. Ein Produktfoto, auf dem Ihr Produkt besser aussieht als in echt, schon. Oder ein Video, in dem der Chef als KI-Avatar zur Belegschaft spricht. Die Verordnung nennt das Deepfake. Wer so etwas veröffentlicht, muss offenlegen, dass es künstlich erzeugt ist. Und Texte. Wer mit KI Texte veröffentlicht, die über Fragen von öffentlichem Interesse informieren, muss sie ebenfalls kennzeichnen. Es sei denn, ein Mensch hat sie inhaltlich geprüft, und eine benannte Person trägt die redaktionelle Verantwortung. Eine Rechtschreibprüfung zählt dafür nicht. Ein flüchtiges Okay auch nicht. Ein Faktencheck ist das Mindeste. Und der zweite Dezember? Der betrifft vor allem die Hersteller der KI. Sie müssen alles, was ihre Systeme erzeugen, maschinenlesbar markieren. Für Systeme, die schon vor August auf dem Markt waren, haben sie dafür Zeit bis zum zweiten Dezember. Deshalb tauchen jetzt überall Markierungen auf. ChatGPT und Claude verstecken ein Wasserzeichen in der Wortwahl ihrer Texte. Bilder aus ChatGPT tragen in der Datei einen signierten Herkunftsnachweis. Er heißt C2PA. Wir wollten wissen, was davon auf unserer eigenen Website ankommt. Ein Prüfskript lief über jede Seite. Zweihundertsieben Seiten, dreihundertzweiunddreißig Bild- und Videodateien. Das Ergebnis: Keine einzige Datei trug noch den Herkunftsnachweis. Unsere eigene Bildbearbeitung hatte ihn beim Zuschneiden und Umwandeln gelöscht. Behoben war es am selben Tag. Jedes KI-Titelbild und jedes Video trägt jetzt zusätzlich eine IPTC-Angabe: vollständig KI-erzeugt. Die braucht kein Zertifikat und übersteht das Bearbeiten. Und unsere Website lässt sich nicht mehr bauen, sobald eine Datei ohne diese Angabe online gehen würde. Der Hinweis gehört nicht nur ins Bild. Er gehört auch in die Datei. Und wenn man es ignoriert? Für Verstöße gegen Artikel fünfzig sieht die Verordnung Bußgelder von bis zu fünfzehn Millionen Euro oder drei Prozent des Jahresumsatzes vor. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der niedrigere Wert. Rückwirkend muss niemand etwas kennzeichnen. Aber alles, was ab jetzt online geht. Prüfen Sie, was Ihre Kanäle heute sagen: am Telefon, im Chat, im Bild und in der Datei.

Worum es geht

Seit dem 2. August 2026 gilt Art. 50 der KI-Verordnung. Ein Chatbot muss sagen, dass er eine KI ist, spätestens bei der ersten Nachricht. Eine Telefon-KI muss es zu Beginn ansagen. Bilder und Videos, die echt wirken könnten, ohne es zu sein, brauchen einen Hinweis. Was im Einzelnen gilt und wo die Ausnahmen liegen, steht in unserem Beitrag KI-Kennzeichnungspflicht: was seit August 2026 gilt.

Die meisten Merkblätter hören beim Text auf. Ob der Hinweis im Chatbot wirklich in der ersten Nachricht steht, ob das Bild auf der Website noch weiß, dass es von einer KI stammt, und ob das nach dem nächsten Update noch so ist, prüft niemand. Genau das machen wir.

Wir haben bei uns selbst angefangen

Bevor wir den Check angeboten haben, ist das Prüfskript über unsere eigene Website gelaufen: 207 Seiten, 332 Bild- und Videodateien. Dabei kam heraus, dass unsere eigene Bildbearbeitung den C2PA-Nachweis entfernt hatte, den ChatGPT in jedes Originalbild schreibt. Keine einzige Datei auf der Website trug ihn noch. Die beiden Erklärvideos hatten das eingebrannte Abzeichen, aber keine maschinenlesbare Angabe.

Behoben haben wir beides am selben Tag. Alle Titelbilder und beide Videos tragen jetzt die IPTC-Angabe, ohne dass ein Pixel oder ein Bild des Videos neu berechnet wurde. Und unser Build bricht ab, sobald eine Datei ohne Angabe online gehen würde. So würden wir es auch bei euch einrichten.

Die Pakete

Kennzeichnungs-Check

1.290 € netto · Bericht in etwa einer Woche

  • Website: Prüfskript über alle Seiten der Sitemap und jede Bild- und Videodatei, mit C2PA-Nachweis, IPTC-Angabe und sichtbarem Hinweis
  • Bis zu zwei Chatbots oder Telefon-KIs: erste Nachricht und Ansage, mitgeschnitten und gegen die Leitlinie gehalten
  • KI-geschriebene Mails, Texte und Social-Kanäle: wo wird KI eingesetzt, wer prüft, was steht dabei
  • Ausnahmen-Register: jeder Grenzfall mit Begründung und Fundstelle
  • Mustertexte für Chatbot-Begrüßung, Telefonansage und Bildhinweis
  • Ein Termin, in dem wir den Bericht mit euch durchgehen

Umsetzung

ab 1.990 € netto · nach Umfang

  • Bildbearbeitung, die die IPTC-Angabe einträgt und nicht wieder verliert, auf Wunsch mit eingebranntem EU-Symbol für Bilder, die echt wirken
  • Hinweise in Chatbot und Telefon-KI einbauen
  • Interne Regel: wer KI-Inhalte freigibt und wie gekennzeichnet wird
  • Kurzschulung für die Leute, die Inhalte veröffentlichen

Wächter

49 € netto im Monat · monatlich kündbar

Einmal im Monat läuft das Prüfskript über eure Website. Ihr bekommt eine kurze Meldung, wenn neue Bilder oder Videos ohne Markierung dazugekommen sind oder eine Datei ihre Markierung verloren hat.

Was wir nicht machen

Wir entscheiden nicht für euch, ob ein Bild ein Deepfake ist. Das ist eine Wertung im Einzelfall, die ihr als Betreiber trefft. Wir liefern die Befunde, die Stellen in Verordnung und Leitlinie und eine begründete Einschätzung, wo es eng wird. Einen signierten C2PA-Nachweis für eure bearbeiteten Bilder richten wir nur ein, wenn ihr dafür ein eigenes Signaturzertifikat einsetzen wollt.

Klingt nach eurem Fall? In 30 Minuten wisst ihr, ob Kennzeichnungs-Check: KI-Inhalte nach Art. 50 KI-VO prüfen passt.

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Häufige Fragen

Was prüft der Kennzeichnungs-Check?

Alle Stellen, an denen bei euch KI nach außen wirkt: Chatbot und Telefon-KI (Hinweis spätestens bei der ersten Interaktion), Bilder und Videos auf der Website (sichtbarer Hinweis, C2PA-Nachweis, IPTC-Angabe in der Datei), KI-geschriebene Mails und Texte sowie eure Social-Kanäle. Für die Website läuft ein Prüfskript über jede Seite der Sitemap und jede Bild- und Videodatei.

Sagt ihr uns, welches Bild gekennzeichnet werden muss?

Wir stellen technisch fest, was in den Dateien und auf den Seiten steht, zitieren die Leitlinie der Kommission und markieren, wo ein Bild echt wirken könnte. Ob es ein Deepfake im Sinne der Verordnung ist und gekennzeichnet werden muss, entscheidet ihr. Eine rechtliche Einzelfallprüfung ist nicht enthalten; in Zweifelsfällen gehört sie zu eurer Rechtsberatung.

Was ist C2PA, und warum fehlt es bei den meisten Bildern?

C2PA ist ein signierter Herkunftsnachweis in der Bilddatei. ChatGPT und andere Generatoren schreiben ihn mit. Er gilt aber nur für die unveränderte Datei: Wer zuschneidet oder in WebP umwandelt, verliert ihn. So war es auch bei uns. Wir tragen deshalb zusätzlich die IPTC-Angabe „Digital Source Type“ ein, die ohne Zertifikat auskommt und das Bearbeiten übersteht, wenn die Bildbearbeitung sie mitnimmt.

Wir haben gar keinen Chatbot. Lohnt sich der Check trotzdem?

Wenn ihr KI-Bilder auf der Website oder in Social Media zeigt, ja. Für die Bilder reicht oft der Wächter allein, ab 49 € im Monat: Er läuft monatlich über eure Website und meldet neue Dateien ohne Markierung.

Was kostet es, wenn ihr unseren Chatbot oder unsere Telefon-KI gebaut habt?

Für Kunden unserer Telefon-KI und für jeden Chatbot, den wir gebaut haben, kostet der Check die Hälfte, also 645 € netto.

Passt das zu eurem Projekt?

30-Minuten-Erstgespräch — wir hören eurem Use-Case zu und sagen klar, ob Kennzeichnungs-Check: KI-Inhalte nach Art. 50 KI-VO prüfen der richtige Hebel ist oder etwas anderes besser passt.

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