Lead-Assistent für eure Website: KI-Chat, der Anfragen vorsortiert
Ein Chat auf eurer Website, der Besuchern Fragen aus euren eigenen Seiten beantwortet, bei einer echten Anfrage die nötigen Angaben abfragt und sie sortiert im CRM oder Postfach ablegt. Er gibt sich von der ersten Zeile an als KI zu erkennen, lädt erst nach dem Klick und entscheidet nichts allein: Was mit einer Anfrage passiert, entscheidet ein Mensch.
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Worum es geht
Über das Kontaktformular kommen oft halbe Anfragen: „Bitte um Rückruf“, ohne Anliegen, ohne Umfang, ohne Zeitraum. Wer zurückruft, fragt erst einmal alles ab, was im Formular hätte stehen können. Und viele Besucher stellen gar keine Anfrage, weil ihre Frage auf der Website nicht beantwortet wird oder sie die Antwort nicht finden.
Ein Lead-Assistent setzt an beiden Stellen an. Er beantwortet Fragen aus euren eigenen Seiten und Unterlagen und nennt dabei die Seite, aus der die Antwort stammt. Wird aus der Frage eine Anfrage, fragt er die Angaben ab, die ihr für ein Angebot oder einen Termin braucht, fasst sie zusammen und legt sie dort ab, wo ihr arbeitet.
Wie der Assistent arbeitet
Wissen nur aus euren Quellen. Der Chat antwortet auf Grundlage eurer Website und der Unterlagen, die ihr freigebt. Was dort nicht steht, sagt er nicht, sondern bietet an, die Frage an euch weiterzugeben. Wie diese Suche über Firmenwissen funktioniert, erklären wir in Fine-Tuning oder RAG.
Fragenablauf je Anfrageart. Für jede Art von Anfrage legen wir mit euch fest, was ihr wissen müsst, zum Beispiel bei einer Dachreparatur Ort, Art des Schadens, Fotos und Zeitfenster, bei einer Software-Anfrage Zahl der Nutzer, bestehende Systeme und Zeitplan.
Übergabe mit Zusammenfassung. Die Anfrage geht als E-Mail an euer Postfach oder als Kontakt und Vorgang in euer CRM, mit einer Zusammenfassung oben und dem ganzen Verlauf darunter.
Kein Abschluss ohne Mensch. Der Assistent nennt keine verbindlichen Preise, sagt keine Termine zu und lehnt keine Anfrage ab. Er sortiert vor, ihr entscheidet.
Was ihr dafür nicht tun müsst
Eine Cookie-Einwilligung für den Chat ist bei unserem Aufbau in der Regel nicht nötig, weil er erst nach dem Klick lädt und kein Tracking enthält. Der KI-Hinweis steht im ersten Satz und dauerhaft am Eingabefeld. Das Sprachmodell verarbeitet in der EU, oder lokal auf eurer Hardware, wenn ihr schon eine KI-Box habt.
Die Pakete
Einrichtung
ab 1.490 € netto · in etwa zwei Wochen
- Wissen aus euren Seiten und freigegebenen Unterlagen, mit Quellenangabe
- Fragenablauf für bis zu drei Anfragearten
- Übergabe per E-Mail mit Zusammenfassung
- KI-Hinweis nach Art. 50 KI-VO, Laden erst nach Klick, Datenschutztext zum Einfügen
- Test an 30 echten Fragen aus eurem Postfach vor dem Start
Mit CRM-Anbindung
ab 2.490 € netto
Die Anfrage landet als Kontakt und Vorgang in eurem CRM, ohne Abtippen. Die Anbindung an CRM und ERP ist dieselbe wie bei unserem KI-Telefonassistenten; wer beides nutzt, hat für Telefon und Website einen gemeinsamen Eingang.
Betrieb
49 € netto im Monat für Hosting, Pflege des Wissens bei Änderungen eurer Website und einen kurzen Monatsbericht: Zahl der Gespräche, Anfragen und die häufigsten Fragen, die der Chat nicht beantworten konnte. Die Kosten für das Sprachmodell reichen wir nach Verbrauch ohne Aufschlag weiter. Ob der Assistent mehr und bessere Anfragen bringt, messen wir auf Wunsch mit der KI-Nutzenmessung.
Was wir nicht machen
Wir geben dem Chat keinen menschlichen Namen und kein Foto, das einen Mitarbeiter vortäuscht. Wir bauen keine Gesprächsführung, die Besucher unter Druck setzt, und keinen Chat, der Daten für Werbung sammelt, die mit der Anfrage nichts zu tun hat.
Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 3 Nr. 3, Art. 50 Abs. 1 und 5, Art. 113; Leitlinien der Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054 vom 20.07.2026; § 25 TDDDG; DSK, Orientierungshilfe Digitale Dienste, Version 1.2, Rn. 76 und 78; DSGVO Art. 6, 22, 28. Alle abgerufen am 06.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Klingt nach eurem Fall? In 30 Minuten wisst ihr, ob Lead-Assistent für eure Website: KI-Chat, der Anfragen vorsortiert passt.
Termin aussuchenHäufige Fragen
Muss ein KI-Chat auf der Website gekennzeichnet werden?
Ja. Nach Art. 50 Abs. 1 der KI-Verordnung müssen Menschen, die mit einem KI-System interagieren, darüber informiert werden, spätestens bei der ersten Interaktion. Das gilt seit dem 2. August 2026. Die Leitlinien der EU-Kommission vom 20. Juli 2026 nennen Chatbots auf Online-Plattformen und in Helpdesk-Werkzeugen ausdrücklich als Fall, in dem es nicht offensichtlich ist, dass man mit einer KI spricht. Gut umgesetzt ist das mit einem Hinweis im ersten Satz des Chats und einem dauerhaften Etikett am Eingabefeld. Nicht ausreichend sind laut den Leitlinien ein Hinweis nur in den AGB, die bloße Bezeichnung „Assistent“ oder ein allgemeiner Satz wie „Diese Website nutzt KI“.
Wer ist für die Kennzeichnung verantwortlich, ihr oder wir?
Nach dem Wortlaut der KI-Verordnung ist Anbieter, wer ein KI-System entwickeln lässt und unter eigenem Namen in Betrieb nimmt. Betreibt ihr den Chat auf eurer Website unter eurem Namen, seid ihr das. Wir bauen den Hinweis so ein, dass er die Anforderungen aus Art. 50 und den Leitlinien erfüllt, und dokumentieren es für euch. Eine Rechtsberatung ist das nicht.
Braucht der Chat eine Cookie-Einwilligung?
Das hängt davon ab, was vor dem Klick passiert. Nach der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz wünscht ein Besucher einen Chat erst, wenn er ihn anklickt. Lädt der Chat erst dann und greift er nur so weit auf das Gerät zu, wie für die Unterhaltung technisch nötig ist, greift die Ausnahme in § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG. Deshalb laden wir nichts vor dem Klick und verzichten auf Tracking im Chat.
Dürfen die Angaben aus dem Chat ins CRM?
Um die Anfrage zu bearbeiten, in der Regel ja: Ein Angebot, einen Rückruf oder einen Termin anzufragen ist eine vorvertragliche Maßnahme auf Anfrage nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Für Werbung, die mit der Anfrage nichts zu tun hat, reicht das nicht. Mit CRM-Anbieter, Modellanbieter und Hosting braucht ihr Verträge zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Wir sagen euch, welche.
Lehnt der Chat Anfragen selbst ab?
Nein. Er sortiert vor und markiert, was nicht zu eurem Angebot passt, aber entscheiden tut ein Mensch. Eine Entscheidung, die ausschließlich automatisiert fällt und jemanden erheblich beeinträchtigt, wäre nach Art. 22 DSGVO nur eingeschränkt zulässig. Diesen Weg bauen wir gar nicht erst.
Passt das zu eurem Projekt?
30-Minuten-Erstgespräch — wir hören eurem Use-Case zu und sagen klar, ob Lead-Assistent für eure Website: KI-Chat, der Anfragen vorsortiert der richtige Hebel ist oder etwas anderes besser passt.
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