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K Krynex Labs

Branchenlösung · Rückbau und Baustoffrecycling

KI und Automatisierung für Rückbau und Baustoffrecycling

Eure Waage und eure Branchensoftware bleiben. Wir bauen das Foto am Wiegeschein, die Kamera an der Annahme, den Lieferschein nach Ersatzbaustoffverordnung und ein Portal für eure Baukunden.

Abbruchunternehmen, Bauschuttaufbereiter mit stationärer oder mobiler Anlage und RC-Plätze arbeiten mit Waagensoftware, Branchen-ERP und eANV. Das wollen wir nicht ersetzen. Mineralische Abfälle aus Bau und Abbruch sind laut Bundesumweltministerium mit jährlich rund 200 Millionen Tonnen der mit Abstand größte Abfallstrom, und fast jede Tonne erzeugt einen Beleg. Genau dort setzen wir an: an der Annahme, beim Lieferschein und bei der Dokumentation, die sonst jemand von Hand zusammensucht.

Typische Herausforderungen

Die Annahmekontrolle hängt am Augenmaß

Nach § 3 Ersatzbaustoffverordnung müsst ihr jede Anlieferung mineralischer Abfälle sofort kontrollieren und das Ergebnis dokumentieren: Sichtkontrolle, Masse, Herkunft, Abfallschlüssel, Baumaßnahme, dazu Zusammensetzung, Verschmutzung, Aussehen, Farbe und Geruch. Bei Verdacht auf Überschreitung der Werte für RC-3 wird getrennt gelagert und beprobt. Auf Papier findet man diesen Nachweis im Streitfall selten wieder.

Lieferschein und Deckblatt für jede Fuhre

Wer Ersatzbaustoffe abgibt, stellt nach § 25 EBV spätestens bei der Anlieferung einen Lieferschein nach dem Muster der Anlage 7 aus, mit Materialklasse, Abfallschlüssel, Menge in Tonnen und Beförderer, und hebt ihn fünf Jahre auf. Die Baukunden brauchen die Lieferscheine gebündelt mit einem Deckblatt. Das kostet bei jedem Auftrag Zeit.

Getrennt sammeln und belegen

Auf der Baustelle verlangt § 8 Gewerbeabfallverordnung zehn getrennte Fraktionen von Glas bis Fliesen und Keramik, belegt mit Lageplänen, Lichtbildern und Liefer- oder Wiegescheinen. Ab mehr als 10 Kubikmetern Abfall gilt das, und die Behörde kann die Unterlagen elektronisch verlangen.

Asbest: Die Prüfung liegt beim Betrieb

Seit dem 5. Dezember 2024 muss der Auftraggeber nach der Gefahrstoffverordnung vorhandene Informationen und das Baujahr liefern, und der ausführende Betrieb prüft sie auf Plausibilität, stuft das Risiko ein und schreibt den Arbeitsplan. Reichen die Angaben nicht, muss er selbst erkunden oder Sachverstand holen. Bei Baubeginn nach dem 31. Oktober 1993 wird in der Regel vermutet, dass kein Asbest vorhanden ist. Für ältere Gebäude gilt diese Vermutung nicht.

Reklamation ohne Bild

Wenn ein Kunde bestreitet, dass Gips, Dämmstoff oder Holz im Betonschutt lag, steht ohne Foto Aussage gegen Aussage. Die Nachberechnung für eine verunreinigte Fuhre lässt sich dann kaum durchsetzen.

Mobile Brecher, wechselnde Einsatzorte

Eine mobile Aufbereitungsanlage muss nach § 5 Abs. 6 EBV bei jeder neuen Baumaßnahme der Behörde Betreiber, Einsatzort und eine Kopie des Prüfzeugnisses melden, und die Fremdüberwachung beginnt an jedem neuen Einsatzort von vorn. Wer viel umsetzt, führt darüber gern eine eigene Liste.

Was wir neben eurer Waage und Branchensoftware bauen

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Foto am Wiegeschein

Eine Kamera an der Waage oder am Abkippplatz legt zu jeder Verwiegung ein Bild neben den Wiegedatensatz. Die geeichte Wägung selbst fassen wir nicht an.

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Kamera an der Annahme

Für Bauschutt und Boden: ein Vorschlag für die Fraktion, etwa Beton, Ziegel oder Gemisch, und ein Hinweis auf sichtbare Störstoffe wie Gips, Dämmmaterial, Holz oder Kunststoff. Das Protokoll der Sichtkontrolle nach § 3 EBV ist damit vorausgefüllt. Einstufen und annehmen oder ablehnen bleibt Sache eurer Leute.

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Lieferschein nach Anlage 7 aus den Wiegedaten

Aus Verwiegung, Materialklasse aus dem Prüfzeugnis und Beförderer entsteht der Lieferschein automatisch, geht digital an Fahrer und Baukunden und wird fünf Jahre abgelegt. Falls die geplante Novelle den elektronischen Sammellieferschein bringt, ist der Umstieg eine Einstellung und kein neues Projekt.

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Unterlagen je Baumaßnahme für eure Kunden

Lieferscheine werden je Baustelle gebündelt, das Deckblatt nach Anlage 8 ist vorbereitet, und bei anzeigepflichtigen Mengen erinnert das System an die Voranzeige vier Wochen vor dem Einbau. Das ist ein Service, mit dem ihr euch bei Tiefbauern beliebt macht.

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Güteüberwachung im Blick

Prüfzeugnisse und Probenahmeprotokolle landen an einem Ort und bleiben die vorgeschriebenen fünf Jahre auffindbar, den Eignungsnachweis für die ganze Betriebsdauer. Für mobile Anlagen liegt bei jedem Einsatzortwechsel die Meldung an die Behörde als Entwurf bereit.

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Rückbaudokumentation auf der Baustelle

Eine App für Polier und Baggerfahrer: Foto je Container, Fraktion, Standort auf dem Lageplan und die Angaben des Auftraggebers zu Baujahr und bekannten Schadstoffen. Daraus entsteht die Dokumentation nach § 8 GewAbfV, ohne dass abends jemand Fotos sortiert.

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Kundenportal für Baukunden

Bauunternehmen bestellen Container und RC-Material selbst und sehen Wiegescheine, Lieferscheine und Rechnungen. Der Auftrag landet in eurer Branchensoftware, nicht in einer zweiten Datenbank.

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Anbindung per n8n

Waage, Branchensoftware, Buchhaltung, Portal und Postfach verbinden wir über Schnittstellen und n8n auf eurem eigenen Server. Die Bilderkennung an Waage und Annahme, also Modell und Bilder, betreiben wir auf unseren Servern in Deutschland. Wo es keine Schnittstelle gibt, sagen wir das vorher.

Branchenspezifisch: Ausgangspunkt ist immer eure vorhandene Waagen- und Branchensoftware. Bevor wir etwas bauen, prüfen wir, welche Schnittstellen sie hat und was der Hersteller zum Lieferschein nach Ersatzbaustoffverordnung schon mitliefert. Doppelt bezahlen sollt ihr nichts.

Wofür wir nicht die Richtigen sind

  • —Ersatz eurer Branchensoftware. Eichrechtskonforme Waagenanbindung, eANV mit Signatur und Betriebstagebuch haben etablierte Anbieter, und wir bauen das nicht nach.
  • —Asbest und Schadstoffe nachweisen. Eine Kamera erkennt kein Asbest und keine Schadstoffgehalte. Erkundung, Probenahme und Laboranalyse bleiben bei Sachverständigen und Untersuchungsstellen.
  • —Die Materialklasse festlegen. RC-1, RC-2 oder RC-3 ergibt sich aus Güteüberwachung und Analytik nach der Ersatzbaustoffverordnung, nicht aus einem Bild. Die Kamera liefert Hinweise für die Sichtkontrolle, keine Einstufung.
  • —Rechtsberatung. Was wir zu Pflichten und Fristen schreiben, ist Orientierung mit Quelle, keine Prüfung eures Einzelfalls.

Häufige Fragen — Baustoffrecycling

Ersetzt ihr unsere Waagen- oder Branchensoftware? +

Nein. Wiegen, eANV und Betriebstagebuch bleiben in eurem führenden System. Wir hängen uns daneben: Foto zur Verwiegung, Kamera an der Annahme, Lieferschein und Deckblatt, Baustellendokumentation und Kundenportal. Die Daten bleiben in eurem System, wir lesen und schreiben über Schnittstellen.

Was ändert die geplante Novelle der Ersatzbaustoffverordnung? +

Das Bundesumweltministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, Stellungnahmen waren bis zum 6. August 2026 möglich. In Kraft ist er nicht, es gilt die Ersatzbaustoffverordnung vom 1. August 2023. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Lieferscheine elektronisch signiert werden (welche Signaturstufe verlangt wird, ist im Entwurf offen), dass bei gleichem Material, gleicher Materialklasse, gleicher Anlage und gleicher Baumaßnahme ein elektronischer Sammellieferschein genügt und dass auch das Deckblatt elektronisch geführt wird. Was davon am Ende beschlossen wird, ist offen. Wir bauen den Lieferschein so, dass er unter der geltenden und einer geänderten Fassung funktioniert.

Kann die Kamera Asbest erkennen? +

Nein, und wir versprechen das auch nicht. Asbest lässt sich nur durch Probenahme und Laboranalyse sicher feststellen. Was wir tun können: die Angaben des Auftraggebers zu Baujahr und bekannten Schadstoffen, die er nach § 5a Gefahrstoffverordnung liefern muss, sauber erfassen, das Baujahr gegen den Stichtag 31. Oktober 1993 prüfen und Fotos der Bauteile an eure Gefährdungsbeurteilung hängen.

Gilt das auch für mobile Brechanlagen? +

Ja, dort ist der Papieraufwand oft am größten. Nach § 5 Abs. 6 EBV meldet ihr bei jeder neuen Baumaßnahme Betreiber, Einsatzort und eine Kopie des Prüfzeugnisses an die Behörde, und nach § 7 Abs. 1 beginnt der Überwachungsturnus an jedem neuen Einsatzort mit einer Fremdüberwachung. Beides lässt sich aus der Auftragsanlage heraus vorbereiten und terminieren.

Wie groß ist der Markt? +

Das Statistische Bundesamt weist in seiner Tabelle der Abfallentsorgungsanlagen 2.680 Bauschuttaufbereitungsanlagen mit zusammen rund 73 Millionen Tonnen Input aus. Für diese Anlagenart ist dort das Ergebnis des Vorjahres eingetragen, die Zahlen stammen also aus der Erhebung 2022. Im Schnitt sind das gut 27.000 Tonnen je Anlage, und jede Fuhre davon braucht Wiegeschein und Annahmekontrolle.

Dürfen wir an der Annahme Fotos zu jeder Fuhre speichern? +

Technisch ist das einfach, rechtlich gibt es zwei Punkte. Sind Fahrer oder Kennzeichen im Bild, geht es um personenbezogene Daten, also Zweck, Speicherdauer und bei Beschäftigten auch den Betriebsrat. Und die geeichte Wägung bleibt unberührt: Wir legen das Bild neben den Wiegedatensatz, nicht in ihn. Kamerawinkel und Ausschnitt planen wir so, dass möglichst nur Ladung zu sehen ist.

Wie fangen wir an? +

Mit einem Engpass, nicht mit einem Gesamtkonzept. Meist ist das der Fotobeleg an der Waage oder der Lieferschein. Wir sehen uns an, welche Schnittstellen eure Software hat, bauen den ersten Baustein, die Anbindung auf eurem Server und eine Bilderkennung bei uns, und messen, wie viel Handarbeit danach wirklich wegfällt.

Passt dazu

Baustoffrecycling: Wo stapeln sich bei euch die Belege?

30 Minuten reichen, um zu klären, ob euer Engpass an der Annahme, beim Lieferschein oder in der Baustellendokumentation sitzt. Danach sagen wir, was wir an eure vorhandene Software anbinden würden und was ihr besser bei eurem Softwareanbieter bestellt.

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