Wir haben unsere eigene Website gekennzeichnet. Das haben wir dabei gelernt
Seit dem 2. August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 der KI-Verordnung. Wir haben 56 Bilder und zwei Videos auf krynexlabs.de durchgesehen und 25 davon gekennzeichnet. Der wichtigste Befund: Die Frage ist nicht, ob ein Bild mit KI entstanden ist. Sie lautet, ob es für echt gehalten werden könnte. Dazu ein Zusatz über eine Pflicht, die es so nicht gibt.
Mit KI erzeugtes Bild. Mehr zur KI-TransparenzAm 2. August 2026 sind die Transparenzpflichten nach Art. 50 der KI-Verordnung anwendbar geworden. Was das bedeutet, haben wir Ende August beschrieben. Was wir damals nicht beschrieben haben, ist die Arbeit selbst.
Also haben wir sie an unserer eigenen Website gemacht. 56 Bilder, zwei Videos, ein Vormittag. Dieser Text ist der Bericht darüber, weil die Stolperstellen andere waren als erwartet.
Die Frage ist nicht, ob es KI war
Der erste Reflex ist, jedes mit KI erzeugte Bild zu etikettieren. Das ist falsch, und zwar in beide Richtungen: zu viel Arbeit, und am Ende ein Hinweis, der überall steht und deshalb nirgends etwas sagt.
Art. 50 Abs. 4 knüpft nicht an die Entstehung an, sondern an die Wirkung. Maßgeblich ist der Deepfake-Begriff aus Art. 3 Nr. 60: Inhalte, die realen Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich authentisch wirken. Die Leitlinie der Kommission legt das breit aus. Auch fotorealistische Darstellungen erfundener Personen zählen dazu, und die Absicht zu täuschen spielt keine Rolle. Beurteilt wird nach dem tatsächlichen Publikum, ausdrücklich einschließlich weniger medienkompetenter Gruppen. Offensichtlich Unrealistisches, in den Worten der Leitlinie Fantasieszenen mit fliegenden Menschen oder Drachen, fällt heraus.
Bei uns sah die Durchsicht damit so aus:
| Anzahl | Was | |
|---|---|---|
| Kennzeichnungspflichtig | 23 Bilder, 2 Videos | fotorealistische, erfundene Personen |
| Grenzfall | 2 Bilder | realistischer Ort ohne Personen, Infografik mit Sachaussagen |
| Nicht pflichtig | 31 Bilder | abstrakte Renderings ohne Wirklichkeitsbezug |
Die Branchenseiten waren eindeutig. Ein Bäcker in seiner Backstube, eine Ärztin im Kittel, ein Kfz-Mechaniker am Transporter: alles Menschen, die es nicht gibt, alles fotorealistisch. Die abstrakten Motive in Blog und Wissensdatenbank sind ebenso mit KI entstanden, zeigen aber Partikelfelder, Netzwerke und Vorhängeschlösser. Damit kann niemand die Wirklichkeit verwechseln.
Metadaten reichen nicht
Das war der Punkt, an dem unsere erste Idee scheiterte. Naheliegend wäre, die Herkunft in die Bildmetadaten zu schreiben und fertig. Die Leitlinie schließt das ausdrücklich aus: Metadaten, Wasserzeichen und Verweise in den Nutzungsbedingungen genügen nicht. Verlangt ist ein sichtbarer Hinweis in Klartext, wahrnehmbar spätestens beim ersten Kontakt, ohne davorliegende Overlays, und er muss auch dann noch da sein, wenn jemand die Datei herunterlädt oder weiterteilt.
Der letzte Halbsatz hat die meiste Arbeit gemacht.
Ein Abzeichen im HTML löst sich in dem Moment auf, in dem das Bild die Seite verlässt. Zwei Fälle betrifft das:
Das Open-Graph-Bild, also das Vorschaubild beim Teilen auf LinkedIn, WhatsApp oder Slack, reist ohne jedes HTML. Dort muss die Kennzeichnung ins Bild.
Videos ebenso. Wer die Datei lädt oder sie auf einer Plattform sieht, bekommt unser Markup nicht mit. Bei unseren beiden Erklärvideos sitzt das Icon deshalb eingebrannt oben rechts, durchgehend über die ganzen 28 Sekunden. Oben rechts deshalb, weil unten mittig die Untertitel liegen und die Leitlinie keine Überdeckung erlaubt.
Es gibt offizielle Icons, und sie sind kostenlos
Das wussten wir vorher auch nicht. Zusammen mit dem Code of Practice on Transparency of AI-generated Content hat die Kommission im Juni 2026 drei Icons veröffentlicht: ein Basis-Icon, AI GENERATED für vollständig Erzeugtes und AI MODIFIED für teilweise Verändertes. Vier Farbfassungen, SVG und PNG, laut Kommission frei nutzbar ohne Pflicht zur Namensnennung.
Dazu gehören Gestaltungsvorgaben, die man leicht übersieht. Das Icon muss spätestens beim ersten Kontakt klar wahrnehmbar sein, es darf nichts davor liegen, und es soll für Screenreader lesbar sein. Wir haben den Hinweis deshalb zusätzlich in den Alt-Text gelegt. Unser erster Entwurf hatte das Abzeichen mit 18 Pixel Höhe zu klein geraten. Das ist zwar sichtbar, aber „klar wahrnehmbar” ist etwas anderes.
Das Bild über diesem Text trägt das Abzeichen übrigens selbst. Es zeigt Menschen an Bildschirmen, und keiner davon existiert.
Der Code of Practice selbst ist freiwillig. Rund 190 Organisationen haben bis Ende Juli unterzeichnet, im Betreiber-Abschnitt unter anderem Lufthansa und Getty Images. Wer unterzeichnet, kann sich zum Nachweis darauf berufen. Wer nicht, muss der Aufsicht einen eigenen Weg belegen. In Deutschland ist das seit dem KI-MIG vom 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur.
Altbestand ist frei, bis er es nicht mehr ist
Inhalte von vor dem 2. August 2026 müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Weder die Norm noch die Leitlinien sehen eine Pflicht für Archive vor.
Die Kehrseite steht seltener in den Ratgebern: Wer altes Material wiederveröffentlicht oder wesentlich ändert, löst die Pflicht aus. Ein Bild, das in ein neues Layout wandert, in einen neuen Beitrag übernommen oder erneut auf Instagram gepostet wird, ist damit drin. Bei einem Relaunch stellt sich die Frage für den halben Bestand auf einmal.
Genau deshalb haben wir freiwillig nachgezogen. Nicht aus Übereifer, sondern weil eine Kennzeichnung, die vom Erstelldatum einer Datei abhängt, für Besucher nicht nachvollziehbar ist und für uns bei jedem Asset eine Abgrenzungsdiskussion bedeutet hätte.
Bei der Durchsicht ist uns dabei etwas aufgefallen, das wir ohne sie übersehen hätten: Genau eine Datei trug einen Zeitstempel nach dem Stichtag. Es war ausgerechnet das Open-Graph-Bild der Startseite, also das Bild mit der größten Reichweite überhaupt.
Was es gekostet hat
Der Aufwand lag nicht in den 25 Assets, sondern in der Entscheidung, welche es sind. Die Umsetzung selbst war klein, weil unsere vier Seitentypen dasselbe Bildmuster verwenden: eine Komponente, eine zentrale Liste der Einstufungen, vier geänderte Stellen. Zwei ffmpeg-Läufe für die Videos.
Die zentrale Liste war die wichtigste Entscheidung. Nicht 23 Bilder einzeln anfassen, sondern an einer Stelle festhalten, welches Motiv als echt durchgehen könnte. Wenn ein neues Bild dazukommt, ist das eine Zeile. Wenn sich die Auslegung bewegt, auch.
Was wir bewusst nicht getan haben: eine maschinenlesbare Schicht wie C2PA Content Credentials einziehen. Die Pflicht dazu aus Art. 50 Abs. 2 trifft die Anbieter der Generatoren, nicht uns als Betreiber. Sinnvoll ist es trotzdem, aber es ist die Kür.
Zusatz: die Weiterbildungspflicht, die es so nicht gibt
Weil im selben Atemzug gerade viel über eine jährliche KI-Schulungspflicht zu lesen ist, und weil uns dazu Fragen erreichen: Die gibt es nicht.
Art. 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025, nicht seit August. Was am 2. August 2026 begonnen hat, ist die Durchsetzung durch die nationalen Behörden. Und der Digital Omnibus hat den Artikel zum 27. Juli 2026 abgeschwächt: Aus „sicherstellen, dass das Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt” wurde „Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung von KI-Kompetenz zu unterstützen”. Ein bestimmtes Kompetenzniveau je Person muss ausdrücklich nicht garantiert werden.
Die Q&A der Kommission zur KI-Kompetenz ist an drei Stellen sehr klar. Zum Format: „There is no one size fit all when it comes to AI literacy and no strict requirements or mandatory trainings are imposed.” Zum Nachweis: „There is no need for a certificate. Organisations can keep an internal record of trainings and/or other guiding initiatives.” Und zu einem Turnus steht dort schlicht nichts. Ein jährlicher Rhythmus ist Marktbrauch, keine Vorschrift. Einen eigenen Bußgeldtatbestand für Art. 4 gibt es ebenfalls nicht.
Das heißt nicht, dass Schulung sinnlos wäre. Es heißt, dass sie ein Weg unter mehreren ist und dass der Beleg, auf den es ankommt, nicht das Zertifikat ist, sondern das eigene Verzeichnis: wer, wann, welches Thema, welche Dauer, welche Rolle im Unternehmen. Das erstellt kein Anbieter für Sie.
Wir schreiben das, obwohl wir selbst Workshops zum AI Act anbieten. Ein Argument, das auf einer Pflicht beruht, die es nicht gibt, trägt genau so lange, bis jemand nachliest.
Wenn Sie das selbst angehen
Der Einstieg ist nicht die Technik, sondern die Durchsicht. Nehmen Sie Ihre Bilder und Videos und sortieren Sie sie nach der einen Frage: Könnte das jemand für echt halten? Bei uns waren das weniger als die Hälfte, und die Klarheit darüber war mehr wert als jede Komponente.
Wie wir das Ergebnis auf dieser Website umgesetzt haben, steht auf unserer Seite zur KI-Transparenz. Wenn Sie bei der Durchsicht Unterstützung brauchen oder wissen möchten, wie das mit Ihrem Bestand aussieht, schreiben Sie uns.