# AVV mit AI-Anbietern — Checkliste für 2026 (OpenAI, Anthropic, Azure)

> Welche Klauseln im AVV mit AI-Anbietern wirklich zählen, wo die Standard-Verträge Lücken haben und wie Sie den AVV-Prozess in rund einer Stunde je Anbieter abschließen.

Quelle: https://www.krynexlabs.de/wissen/avv-mit-ai-anbietern/
Stand: 2026-05-16
Anbieter: Krynex Labs UG (haftungsbeschränkt) i. G., Chemnitz · https://www.krynexlabs.de

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Recht & Compliance

# AVV mit AI-Anbietern — welche Klauseln müssen drin sein?

## Die ehrliche Kurzantwort

Wenn Sie LLMs oder andere AI-Dienste für Verarbeitungen einsetzen, bei denen personenbezogene Daten in Inputs oder Outputs erscheinen, brauchen Sie einen **Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO**. Ohne aktiv abgeschlossenen AVV ist jede Übermittlung rechtswidrig — egal wie harmlos die Inhalte wirken.

Die Standard-AVVs von OpenAI, Anthropic, Microsoft (Azure OpenAI) und Google (Vertex AI) erfüllen Art. 28 formal. Aber drei Bereiche sollten Sie **immer prüfen, bevor Sie unterschreiben**:

1.  **Trainings-Opt-Out**: vertraglich zugesichert, nicht nur als Settings-Häkchen
2.  **Sub-Auftragsverarbeiter-Liste**: vollständig und mit Widerspruchsrecht
3.  **Löschpflichten nach Vertragsende**: konkrete Fristen, nicht “angemessene Zeit”

## Was Art. 28 DSGVO im AVV zwingend verlangt

Art. 28 Abs. 3 listet acht Pflichtinhalte. Die Standard-AVVs decken alle ab, aber in unterschiedlicher Qualität:

-   **Gegenstand und Dauer** der Verarbeitung
-   **Art und Zweck** der Verarbeitung
-   **Art der personenbezogenen Daten** (kann pauschal sein, sollte aber konkret werden bei Art.-9-Daten)
-   **Kategorien betroffener Personen**
-   **Rechte und Pflichten** des Verantwortlichen (Sie)
-   Acht spezifische Pflichten des Auftragsverarbeiters (lit. a–h): Weisungsgebundenheit, Vertraulichkeit, TOMs, Sub-Prozessoren, Mitwirkungspflichten, Löschung/Rückgabe, Nachweispflicht, Hinweispflicht bei rechtswidrigen Weisungen

## Die drei Klauseln, die in der Praxis schiefgehen

### 1\. Trainings-Opt-Out

**OpenAI** (API + Enterprise/Team): Eingaben werden vertraglich nicht zum Training verwendet, Logs für maximal 30 Tage zur Missbrauchserkennung. Bei Consumer-ChatGPT ist das Gegenteil der Fall — Eingaben werden trainiert, außer Sie opten aktiv aus.

**Anthropic** (API + Claude for Work): Eingaben werden vertraglich nicht trainiert, Logs maximal 30 Tage.

**Azure OpenAI**: Eingaben werden nicht zum Training verwendet, weder von Microsoft noch von OpenAI. Microsoft betreibt die Inferenz selbst, OpenAI hat keinen Zugriff auf Azure-Tenant-Daten.

**Was Sie prüfen müssen:** Steht der Opt-Out im **Vertragstext** oder nur in den “Service-Beschreibungen”? Service-Beschreibungen sind einseitig änderbar. Vertragstext ist verbindlich.

### 2\. Sub-Auftragsverarbeiter

Jeder AI-Anbieter nutzt Sub-Prozessoren — Cloud-Hoster, Telemetrie-Anbieter, Support-Dienstleister. Diese Liste muss vollständig sein und der Vertrag muss ein **Widerspruchsrecht bei neuen Sub-Prozessoren** vorsehen (Art. 28 Abs. 2).

Typische Sub-Prozessor-Stacks 2026:

-   **OpenAI** nutzt AWS, Microsoft Azure, Cloudflare. Datacenter primär USA.
-   **Anthropic** nutzt AWS und Google Cloud. Die Daten werden in den USA gespeichert, eine EU-Datenhaltung bietet Anthropic nicht an (Stand 15.06.2026).
-   **Azure OpenAI** nutzt nur Microsofts eigene Infrastruktur in der gewählten Region.

**Was Sie prüfen müssen:** Existiert eine **aktuelle Liste**? Haben Sie eine Benachrichtigung bei Änderungen? Steht Ihr Widerspruchsrecht mit außerordentlichem Kündigungsrecht im Vertrag?

### 3\. Löschung nach Vertragsende

Nach Beendigung muss der Auftragsverarbeiter **alle personenbezogenen Daten löschen oder zurückgeben** (Art. 28 Abs. 3 lit. g). Vage Formulierungen wie “within a reasonable time” oder “as soon as practicable” sind nicht ausreichend.

Standardklauseln großer Anbieter geben meist 30–90 Tage. **Anthropic** schreibt 30 Tage standardmäßig, **OpenAI** 30 Tage, **Microsoft Azure** 30 Tage nach Account-Deaktivierung plus 60 Tage für Backups. Das ist alles im akzeptablen Rahmen, sollte aber im Vertrag explizit stehen.

## Was bei Drittland-Anbietern zusätzlich rein muss

Wenn der Anbieter in den USA oder einem anderen Drittland sitzt, brauchen Sie zusätzlich:

-   **DPF-Zertifizierung des Anbieters** (Stand 2026: OpenAI, Anthropic, Microsoft, Google, Amazon sind alle zertifiziert)
-   **Oder Standardvertragsklauseln (SCC) 2021/914** plus Transfer-Impact- Assessment

Bei DPF-zertifizierten Anbietern entfällt das TIA, Sie dokumentieren nur die Zertifizierung. Bei SCC-Lösungen brauchen Sie ein eigenes Risikoassessment zur US-Rechtslage (CLOUD Act, FISA Section 702) und ggf. zusätzliche technische Maßnahmen (Verschlüsselung mit europäischer Schlüsselverwahrung).

## Der typische Praxisfehler

In den meisten Audits, die wir 2026 durchführen, finden wir eines von vier Mustern:

-   **Kein AVV abgeschlossen.** “Wir haben uns für die API registriert” reicht nicht — der AVV muss aktiv über das Compliance-Portal akzeptiert werden.
-   **AVV mit der falschen Entität.** OpenAI Ireland Ltd. ist nicht OpenAI LLC. Der AVV muss mit der Vertragsentität, die Sie in der Rechnung sehen, geschlossen sein.
-   **Veraltete Sub-Prozessor-Liste.** Anbieter ändern Sub-Prozessoren regelmäßig. Wer nicht widersprochen hat, hat zugestimmt.
-   **Lücke zwischen AVV und Nutzung.** AVV ist abgeschlossen für die API, aber die Marketing-Abteilung nutzt Consumer-ChatGPT.

## Praktischer Workflow

Wenn wir einen Mittelstandskunden onboarden, läuft AVV-Setup pro Anbieter so:

1.  **Vertragsentität klären** (über Rechnung oder Anbieter-Documentation)
2.  **AVV-Standardtext anfordern** und Trainings-Opt-Out + Löschfristen prüfen
3.  **Sub-Prozessor-Liste exportieren** und in eigenes Verarbeitungsverzeichnis übernehmen
4.  **Benachrichtigungs-Mailadresse** für Sub-Prozessor-Änderungen hinterlegen
5.  **AVV-Status quartalsweise prüfen** (gehört in Datenschutz-Routine)

Pro Anbieter etwa 30–60 Minuten beim ersten Mal. Danach läuft das Wartungsthema.

## Was Sie heute nicht tun sollten

Keine AI-Tools produktiv nutzen ohne abgeschlossenen AVV. Keine Standard-AVVs unterschreiben, ohne mindestens die drei oben genannten Klauseln aktiv geprüft zu haben. Und keine “die Anbieter werden das schon korrekt machen”-Annahme — die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO liegt **bei Ihnen**, nicht beim Anbieter.

## Dazu bei Krynex Labs

Leistung

KI-Souveränitäts-Check

→ https://www.krynexlabs.de/services/ki-souveraenitaet/

Wissen

DSGVO-konforme LLMs

→ https://www.krynexlabs.de/wissen/dsgvo-konforme-llms-2026/

Workshop

Workshop On-Premise-LLM

→ https://www.krynexlabs.de/workshops/on-premise-llm/

## Passend dazu

Wissen

Darf ich ChatGPT oder Claude DSGVO-konform für Geschäftsdaten nutzen?

→ https://www.krynexlabs.de/wissen/chatgpt-dsgvo-konform/

Insights

Fünf Tage vor der Frist verschoben: was vom AI Act jetzt wirklich gilt

→ https://www.krynexlabs.de/blog/ai-act-digital-omnibus-was-jetzt-gilt/

Insights

Neue Nutzungsrichtlinie für Claude: Was sich ab 12. November für Unternehmen ändert

→ https://www.krynexlabs.de/blog/claude-nutzungsrichtlinie-2026-unternehmen/

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