# Annahmekontrolle Abfall: Pflichten und was die Kamera kann

> Annahmekontrolle nach DepV, EBV, GewAbfV, BioAbfV und 17. BImSchV im Wortlaut. Was eine Kamera an Waage und Abkippplatz beiträgt und wo ihre Grenzen liegen.

Quelle: https://www.krynexlabs.de/wissen/annahmekontrolle-abfall-kamera/
Stand: 2026-09-29
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Entsorgung & Kreislaufwirtschaft

# Annahmekontrolle von Abfall mit Kamera: was Pflicht ist, was eine Kamera leistet

 

## Kurz gesagt

Deponien, Aufbereitungsanlagen für Bauschutt nach Ersatzbaustoffverordnung und Vorbehandlungsanlagen nach Gewerbeabfallverordnung müssen jede Anlieferung sofort kontrollieren, mit Sichtkontrolle, Masse und Abfallschlüssel, und das Ergebnis dokumentieren. Bioabfallanlagen schreibt die BioAbfV eine Sichtkontrolle bei jeder Anlieferung vor, Müllverbrennungsanlagen verlangt die 17. BImSchV allgemeine Vorsichtsmaßnahmen und die Masse je Abfallart. Eine Kamera an Waage oder Abkippplatz liefert ein Bild je Anlieferung, das neben dem Wiegedatensatz liegt, und kann sichtbare Störstoffe melden. Probenahme, Analyse und die Entscheidung über Annahme oder Zurückweisung ersetzt sie nicht.

## Annahmekontrolle, Eingangskontrolle: was gemeint ist

Die Verordnungen sprechen von **Annahmekontrolle**, in Betrieben und auf Wertstoffhöfen heißt dasselbe oft Eingangskontrolle. Gemeint ist die Prüfung, die zwischen Einfahrt und Abladen stattfindet: Stimmt der Abfall mit den Papieren überein, darf die Anlage ihn annehmen, und was wird festgehalten? Welche Punkte dazugehören, regelt keine einheitliche Vorschrift. Es hängt davon ab, welche Anlage den Abfall annimmt. Die folgenden Abschnitte geben die Pflichten im Wortlaut wieder, jeweils mit Link auf die geltende Fassung.

## Was das Recht je Anlagenart verlangt

### Deponie: Sichtkontrolle vor und nach dem Abladen

Die Deponieverordnung ist am ausführlichsten. Der Betreiber hat „bei jeder Abfallanlieferung unverzüglich eine Annahmekontrolle durchzuführen”, die mindestens die Prüfung der grundlegenden Charakterisierung umfasst, die Feststellung der Masse, die Kontrolle von Abfallschlüssel und Abfallbezeichnung, die Kontrolle der Untersuchungsprotokolle, eine „Sichtkontrolle vor und nach dem Abladen” und eine „Kontrolle auf Aussehen, Konsistenz, Farbe und Geruch” ([§ 8 Abs. 4 DepV](https://www.gesetze-im-internet.de/depv_2009/__8.html)).

Die Annahmekontrolle hat dort Folgen. Ergeben sich Anhaltspunkte, dass der Abfall die Anforderungen nicht erfüllt, oder passen Begleitpapiere und Ladung nicht zusammen, muss der Betreiber eine Kontrolluntersuchung durchführen und eine Rückstellprobe mindestens einen Monat aufbewahren. Für jede Anlieferung stellt er eine Eingangsbestätigung mit Masse und sechsstelligem Abfallschlüssel aus, und über nicht zugelassene Abfälle hat er die Behörde unverzüglich zu informieren ([§ 8 Abs. 5, 7, 9 und 10 DepV](https://www.gesetze-im-internet.de/depv_2009/__8.html)).

### Bauschutt und Boden: Ersatzbaustoffverordnung

Seit dem 1. August 2023 gilt die Ersatzbaustoffverordnung ([Fußnote zur EBV](https://www.gesetze-im-internet.de/ersatzbaustoffv/BJNR259810021.html)). Ihr § 3 ist die Rechtsgrundlage für die Annahmekontrolle von Bauschutt. Der Betreiber einer Aufbereitungsanlage, in der Recycling-Baustoffe hergestellt werden, hat „bei der Anlieferung von mineralischen Abfällen unverzüglich eine Annahmekontrolle durchzuführen und deren Ergebnis zu dokumentieren”. Dazu gehören eine Sichtkontrolle und die Feststellung von Sammler oder Beförderer, Masse und Herkunftsbereich, Abfallschlüssel, Baumaßnahme oder Anfallstelle sowie „der Zusammensetzung, der Verschmutzung, der Konsistenz, des Aussehens, der Farbe und des Geruchs” ([§ 3 Abs. 1 EBV](https://www.gesetze-im-internet.de/ersatzbaustoffv/__3.html)). Liegen Untersuchungsergebnisse oder Hinweise aus der Vorerkundung vor, muss der Anlieferer sie bei der Anlieferung vorlegen.

Besteht nach der Annahmekontrolle der Verdacht, dass die Materialwerte für RC-3 oder die entsprechenden Werte für Bodenmaterial überschritten sind, wird das Material getrennt gelagert und „vor der Behandlung von einer Untersuchungsstelle getrennt” beprobt und untersucht ([§ 3 Abs. 2 EBV](https://www.gesetze-im-internet.de/ersatzbaustoffv/__3.html)). Dieselbe Pflicht trifft Zwischenlager ([§ 18 Abs. 2 EBV](https://www.gesetze-im-internet.de/ersatzbaustoffv/BJNR259810021.html)). Die Überwachungsstelle prüft bei der Fremdüberwachung ausdrücklich, ob die Annahmekontrolle den Anforderungen entspricht (§ 7 Abs. 3), und wer sie nicht, nicht richtig oder nicht vollständig durchführt oder dokumentiert, handelt ordnungswidrig (§ 26 Abs. 2 EBV).

Eine eigene Aufbewahrungsfrist für die Dokumentation der Annahmekontrolle nennt die Verordnung nicht. Das Bayerische Landesamt für Umwelt geht davon aus, dass die fünf Jahre aus § 12 Abs. 1 EBV auch hier gelten, und hält bei Kleinmengen von Heimwerkern und Handwerkern die Einzelerfassung für entbehrlich, wenn sie zu Haufwerken zusammengefasst werden. Die Kontrolle von Zusammensetzung, Verschmutzung, Aussehen, Farbe und Geruch sei „jedoch auch hier vorzunehmen” ([LfU Bayern, FAQ zu § 3 EBV](https://www.lfu.bayern.de/abfall/ersatzbaustoffverordnung/faq_ersatzbaustoffverordnung/p3_annahmekontrolle/index.htm)). Andere Länder können das anders auslegen.

Auf der Ausgangsseite steht der Lieferschein. Wer Ersatzbaustoffe abgibt, stellt ihn „spätestens bei der Anlieferung” nach dem Muster der Anlage 7 aus, unter anderem mit Materialklasse, Abfallschlüssel, Liefermenge in Tonnen und Beförderer, und bewahrt eine Kopie fünf Jahre auf ([§ 25 EBV](https://www.gesetze-im-internet.de/ersatzbaustoffv/__25.html)).

### Gewerbe- und Bauabfallgemische: Gewerbeabfallverordnung

Für Vorbehandlungsanlagen, also Sortieranlagen für gemischte Gewerbe- und Bauabfälle, gilt § 10 GewAbfV. Die Betreiber haben „bei jeder Abfallanlieferung unverzüglich eine Annahmekontrolle” durchzuführen und zu dokumentieren. Sie umfasst eine Sichtkontrolle sowie Name und Anschrift von Sammler oder Beförderer, Masse und Herkunftsbereich und den Abfallschlüssel ([§ 10 Abs. 1 GewAbfV](https://www.gesetze-im-internet.de/gewabfv_2017/__10.html)). Diese Angaben gehören ins Betriebstagebuch, das elektronisch geführt werden darf und fünf Jahre aufzubewahren ist ([§ 12 GewAbfV](https://www.gesetze-im-internet.de/gewabfv_2017/__12.html)). Auch hier ist eine fehlende oder unvollständige Annahmekontrolle eine Ordnungswidrigkeit ([§ 13 Abs. 2 GewAbfV](https://www.gesetze-im-internet.de/gewabfv_2017/__13.html)).

Für die Sichtkontrolle von Bauabfällen ist § 9 wichtig. In Gemischen, die in eine Vorbehandlungs- oder Aufbereitungsanlage gehen, dürfen „Glas, Dämmmaterial, Bitumengemische und Baustoffe auf Gipsbasis nur enthalten sein, soweit sie die Vorbehandlung oder Aufbereitung nicht beeinträchtigen oder verhindern” ([§ 9 Abs. 1 GewAbfV](https://www.gesetze-im-internet.de/gewabfv_2017/__9.html)). Genau nach diesen Stoffen sucht das Personal an der Annahme.

### Bioabfall: Sichtkontrolle bei jeder Anlieferung

Aufbereiter, Bioabfallbehandler und Gemischhersteller müssen „bei jeder Anlieferung” eine Sichtkontrolle durchführen. Deutet sie bei Bioabfall aus Haushalten auf mehr als 3 Prozent Fremdstoffe hin, bezogen auf die Frischmasse, kann die Anlage vom Anlieferer die Rücknahme verlangen. Untersuchungen des Kunststoffanteils übernehmen unabhängige, von der Behörde bestimmte Stellen ([§ 2a Abs. 4 und 7 BioAbfV](https://www.gesetze-im-internet.de/bioabfv/__2a.html)). Die Kontrollwerte und die Pflicht zur Fremdstoffentfrachtung erklären wir unter [Störstofferkennung mit KI](https://www.krynexlabs.de/wissen/stoerstofferkennung-ki/).

### Müllverbrennung: Vorsichtsmaßnahmen und Masse

Die 17. BImSchV verlangt vom Betreiber „alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen hinsichtlich der Anlieferung und Annahme der Abfälle”. Ausdrücklich vorgeschrieben ist als Technik nur eine Radioaktivitätserkennung für bestimmte Anlagen. Vor der Annahme ist außerdem „die Masse einer jeden Abfallart” zu bestimmen. Strenger sind die Regeln für gefährliche Abfälle: Dort prüft der Betreiber die Begleitdokumente und entnimmt repräsentative Proben, möglichst vor dem Abladen, die er nach der Verbrennung mindestens einen Monat aufbewahrt ([§ 3 17. BImSchV](https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_17_2013/__3.html)). Was an der Kippstelle einer Verbrennung gegen Gasflaschen und Kartuschen hilft, steht unter [Gasflaschen in der Müllverbrennung](https://www.krynexlabs.de/wissen/gasflaschen-muellverbrennung/).

### Wertstoffhof: Satzung und Personal

Für kommunale Wertstoffhöfe gibt es keine bundesweite Vorschrift zur Annahmekontrolle wie in DepV, EBV oder GewAbfV. Was angenommen wird, legt der Entsorgungsträger fest, kontrolliert wird durch das Personal. Der Verband kommunaler Unternehmen beschreibt die Annahmekontrolle als „Bereich mit besonderem Konfliktpotenzial”: Das Personal muss feststellen, ob die Abfälle „entsprechend des Portfolios angenommen werden dürfen und ggf. ein Entgelt berechnet werden muss”. Wird nach Gewicht abgerechnet, ist laut VKU eine geeichte Waage vorgeschrieben ([VKU-Information 108, Der kommunale Wertstoffhof](https://www.vku.de/fileadmin/user_upload/Verbandsseite/Presse/Pressemitteilungen/2023/230309_VKU_Info_Wertstoffhof_WEB.pdf)).

## Wie die Annahme heute abläuft

In den meisten Anlagen sieht die Annahme ähnlich aus. Das Fahrzeug fährt auf die Waage, die Waagensoftware legt den Wiegedatensatz an, der Waagenmeister prüft Papiere, Abfallschlüssel und Kunde. Die Sichtkontrolle macht er von der Waage aus, per Blick in die Mulde oder am Abkippplatz, wo die Ladung ausgebreitet wird. Bei Zweifeln nimmt er eine Stichprobe, lässt die Ladung separat lagern oder weist sie zurück. Das Ergebnis steht dann im Wiegeschein, im Betriebstagebuch oder auf einem Formular.

Die Schwachstelle ist fast immer dieselbe: Die Sichtkontrolle hinterlässt keinen Beleg außer einem Häkchen. Wenn ein Kunde Wochen später die Nachberechnung für Gips im Betonschutt bestreitet, steht Aussage gegen Aussage. Und wer an einem vollen Samstag allein an der Annahme steht, kontrolliert anders als an einem ruhigen Dienstag.

## Was eine Kamera an Waage und Abkippplatz leistet

**Ein Bild je Anlieferung, am Wiegedatensatz.** Der einfachste und meist nützlichste Schritt: Eine Kamera über der Waage oder am Abkippplatz nimmt die Ladung auf, und das Bild wird mit der Nummer des Wiegedatensatzes abgelegt. Die geeichte Wägung bleibt unberührt, das Bild liegt daneben und nicht im Datensatz. Bei einer Reklamation lässt sich dann zeigen, was in der Mulde lag. Für die Annahme mineralischer Abfälle nach § 3 EBV oder die Sichtkontrolle nach § 10 GewAbfV ist das ein Beleg, der die Dokumentation ergänzt. Vorgeschrieben ist ein Foto in keiner der Verordnungen.

**Sichtbare Störstoffe melden.** Mit einem angelernten Bildmodell kann die Kamera beim Abkippen auf Gegenstände hinweisen, die nicht in die angemeldete Fraktion gehören: Gipskarton, Dämmmaterial, Holz oder Kunststoff im Betonschutt, einen Akku im Gewerbeabfall, eine Gasflasche vor dem Bunker. Bei Bauschutt kann sie zusätzlich einen Vorschlag für die Fraktion machen, etwa Beton, Ziegel oder Gemisch. Das Protokoll der Sichtkontrolle ist damit vorausgefüllt, und der Mitarbeiter bestätigt oder korrigiert es. Wie ein solches Modell arbeitet und warum es Bilder der eigenen Anlage braucht, erklären wir unter [Störstofferkennung mit KI](https://www.krynexlabs.de/wissen/stoerstofferkennung-ki/).

**Die Annahme im Rückblick auswerten.** Wenn jede Anlieferung ein Bild und gegebenenfalls einen Hinweis hat, lässt sich später auswerten, von welchen Kunden, Baustellen oder Touren auffällige Ladungen kommen. Das ersetzt keine Stichprobe, zeigt aber, wo sich eine lohnt.

**Kennzeichen: meist nicht nötig.** Eine Kamera kann auch Kennzeichen lesen. Für die Zuordnung eines Bildes zu einer Anlieferung braucht man das selten, weil die Waagensoftware Fahrzeug, Kunde und Zeitpunkt ohnehin im Wiegedatensatz führt. Das Bild über die Wiegenummer zuzuordnen ist datensparsamer als eine automatische Kennzeichenerfassung. Kennzeichen gelten als Information über eine natürliche Person, der Europäische Datenschutzausschuss nennt sie in seinen Leitlinien ausdrücklich als Beispiel ([EDSA, Leitlinien 3/2019, Rn. 8](https://www.edpb.europa.eu/sites/default/files/files/file1/edpb_guidelines_201903_video_devices_de.pdf)). Wer sie erfasst, braucht dafür einen festgelegten Zweck und eine Rechtsgrundlage.

## Wo die Grenzen liegen

**Die Kamera sieht nur die Oberfläche.** Von oben in die Mulde sieht sie die oberste Schicht, beim Abkippen etwas mehr. Was unten liegt oder in Säcken steckt, bleibt verborgen. Die Sichtkontrolle „vor und nach dem Abladen”, die die DepV verlangt, trifft den Punkt: Erst das ausgebreitete Material zeigt, was geladen war.

**Ein Bild ist keine Analyse.** Ob Bauschutt die Materialwerte für RC-1, RC-2 oder RC-3 einhält, ob Boden belastet ist, ob Asbest enthalten ist, zeigt kein Foto. Dafür schreibt die EBV die Beprobung durch eine Untersuchungsstelle vor, die DepV Kontrolluntersuchungen und Rückstellproben. Die Kamera kann Hinweise liefern, bei welcher Anlieferung sich eine Untersuchung lohnt. Die Einstufung selbst bleibt Sache der Güteüberwachung.

**Farbe und Geruch sieht sie nicht vollständig.** EBV und DepV verlangen auch eine Kontrolle auf Konsistenz und Geruch. Geruch erfasst keine Kamera, und Farbe hängt im Bild stark von Licht und Nässe ab. Die menschliche Kontrolle bleibt Teil der Pflicht.

**Die Verantwortung bleibt beim Personal.** Annehmen, separat lagern oder zurückweisen entscheidet der Mitarbeiter an der Annahme. Die Pflichten aus den Verordnungen treffen den Betreiber, nicht die Software, und die Überwachungsstelle prüft die Annahmekontrolle, nicht das Kamerasystem.

**Fehlalarme gehören dazu.** Wie bei jeder Bilderkennung ist die Meldeschwelle ein Kompromiss zwischen übersehenen Funden und unnötigen Hinweisen. Welche Quote im Alltag tragbar ist, zeigt nur der Betrieb an der eigenen Waage.

## Datenschutz und Betriebsrat vorher klären

An Waage und Abkippplatz stehen Fahrer, Kunden und eigene Mitarbeiter. Die Datenschutzkonferenz schreibt für Videoaufnahmen: „Die Speicherdauer ist an den jeweiligen Zweck der Überwachung gebunden”, und je länger gespeichert wird, desto höher ist der Begründungsaufwand, besonders über 72 Stunden hinaus. Werden Beschäftigte nicht gezielt, aber regelmäßig mit erfasst, richtet sich die Zulässigkeit nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ([DSK, Orientierungshilfe Videoüberwachung, Nr. 4.1 und 5.1.5](https://datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20200903_oh_v%C3%BC_dsk.pdf)). Wer Bilder als Beleg zur Anlieferung länger aufbewahren will, sollte diesen Zweck deshalb vorher festlegen und die Dauer begründen. Eine Pflicht, Fotos der Annahme aufzubewahren, gibt es nicht.

Die einfachste Maßnahme ist der Bildausschnitt: Die Kamera zeigt auf Ladung und Mulde, nicht auf Fahrerkabine und Arbeitsplatz. Lässt sich mit dem System Verhalten oder Leistung von Beschäftigten überwachen, hat der Betriebsrat mitzubestimmen ([§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html)).

## Häufige Fragen

### Ist eine Kamera bei der Annahmekontrolle vorgeschrieben?

Nein. DepV, EBV, GewAbfV und BioAbfV verlangen eine Sichtkontrolle und eine Dokumentation, aber keine Kamera und kein Foto. Die 17. BImSchV schreibt als Technik nur die Radioaktivitätserkennung für bestimmte Verbrennungsanlagen vor. Ein Bild ist ein freiwilliger Beleg, der die Dokumentation nachvollziehbar macht.

### Was muss bei der Annahmekontrolle von Bauschutt dokumentiert werden?

Nach § 3 Abs. 1 EBV die Sichtkontrolle und die Feststellungen zu Sammler oder Beförderer, Masse und Herkunftsbereich, Abfallschlüssel, Baumaßnahme oder Anfallstelle sowie Zusammensetzung, Verschmutzung, Konsistenz, Aussehen, Farbe und Geruch. Vorliegende Untersuchungsergebnisse oder Hinweise auf Schadstoffe aus der Vorerkundung legt der Anlieferer vor. Das LfU Bayern geht davon aus, dass die Dokumentation fünf Jahre aufzubewahren ist.

### Wie lange muss die Dokumentation der Annahmekontrolle aufbewahrt werden?

Für Vorbehandlungsanlagen nach GewAbfV fünf Jahre im Betriebstagebuch. Für Aufbereitungsanlagen nach EBV nennt die Verordnung keine eigene Frist; das LfU Bayern geht von fünf Jahren nach § 12 EBV aus. Lieferscheine nach § 25 EBV sind ebenfalls fünf Jahre aufzubewahren. Für Fotos gibt es keine eigene Frist, hier gilt der Datenschutz: so lange, wie der festgelegte Zweck es erfordert.

### Kann die Kamera die Materialklasse von Recycling-Baustoffen bestimmen?

Nein. RC-1, RC-2 oder RC-3 ergeben sich aus Probenahme und Analytik in der Güteüberwachung. Eine Kamera kann eine Fraktion wie Beton, Ziegel oder Gemisch vorschlagen und sichtbare Fremdbestandteile wie Gips, Dämmstoff oder Holz melden. Schadstoffgehalte und Asbest erkennt sie nicht.

### Darf ich an der Waage Kennzeichen automatisch erfassen?

Kennzeichen sind personenbezogene Daten, eine Erfassung braucht einen festgelegten Zweck, eine Rechtsgrundlage und die Information der Betroffenen. Für die Zuordnung von Bild und Anlieferung ist sie meist unnötig, weil der Wiegedatensatz Fahrzeug und Kunde bereits enthält. Klären Sie das mit Ihrem Datenschutzbeauftragten, bevor die Kamera läuft.

### Ersetzt die Kamera die Sichtkontrolle durch das Personal?

Nein. Sie unterstützt sie, liefert einen Beleg und weist auf sichtbare Auffälligkeiten hin. Geruch und Konsistenz, die Prüfung der Papiere und die Entscheidung über Annahme oder Zurückweisung bleiben beim Personal, und die Verantwortung bleibt beim Betreiber.

## Quellen

-   [§ 3 17. BImSchV](https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_17_2013/__3.html), abgerufen 29.09.2026
-   [§ 8 Deponieverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/depv_2009/__8.html), abgerufen 29.09.2026
-   [Ersatzbaustoffverordnung, Volltext mit Inkrafttreten, §§ 7, 18, 26](https://www.gesetze-im-internet.de/ersatzbaustoffv/BJNR259810021.html), abgerufen 29.09.2026
-   [§ 3 Ersatzbaustoffverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/ersatzbaustoffv/__3.html), abgerufen 29.09.2026
-   [§ 25 Ersatzbaustoffverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/ersatzbaustoffv/__25.html), abgerufen 29.09.2026
-   [Bayerisches Landesamt für Umwelt, FAQ zu § 3 EBV Annahmekontrolle](https://www.lfu.bayern.de/abfall/ersatzbaustoffverordnung/faq_ersatzbaustoffverordnung/p3_annahmekontrolle/index.htm), abgerufen 29.09.2026
-   [§ 9 Gewerbeabfallverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/gewabfv_2017/__9.html), abgerufen 29.09.2026
-   [§ 10 Gewerbeabfallverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/gewabfv_2017/__10.html), abgerufen 29.09.2026
-   [§ 12 Gewerbeabfallverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/gewabfv_2017/__12.html), abgerufen 29.09.2026
-   [§ 13 Gewerbeabfallverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/gewabfv_2017/__13.html), abgerufen 29.09.2026
-   [§ 2a Bioabfallverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/bioabfv/__2a.html), abgerufen 29.09.2026
-   [VKU-Information 108, Der kommunale Wertstoffhof (2023)](https://www.vku.de/fileadmin/user_upload/Verbandsseite/Presse/Pressemitteilungen/2023/230309_VKU_Info_Wertstoffhof_WEB.pdf), abgerufen 29.09.2026
-   [Europäischer Datenschutzausschuss, Leitlinien 3/2019 zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videogeräte](https://www.edpb.europa.eu/sites/default/files/files/file1/edpb_guidelines_201903_video_devices_de.pdf), abgerufen 29.09.2026
-   [Datenschutzkonferenz, Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen (Stand 17.07.2020)](https://datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20200903_oh_v%C3%BC_dsk.pdf), abgerufen 29.09.2026
-   [§ 87 BetrVG](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html), abgerufen 29.09.2026

## Was wir bei Krynex dazu bauen

Wir ersetzen weder Waage noch Branchensoftware. Für Bauschuttaufbereiter und RC-Plätze beschreibt die Seite [Baustoffrecycling](https://www.krynexlabs.de/branchen/baustoffrecycling/), was wir daneben bauen: das Foto am Wiegeschein, die Kamera an der Annahme mit Vorschlag für die Fraktion und Hinweis auf sichtbare Störstoffe, und den Lieferschein nach Anlage 7 aus den Wiegedaten. Für Schrott, Altholz und Gewerbeabfall steht dasselbe unter [Kreislaufwirtschaft](https://www.krynexlabs.de/branchen/kreislaufwirtschaft/), für Müllheizkraftwerke die [Störstofferkennung im Müllbunker](https://www.krynexlabs.de/spezialisierungen/stoerstofferkennung-muellbunker/) mit Kamera an der Kippstelle und Bild je Anlieferung. Die Anbindung an Waage, Branchensoftware und Buchhaltung läuft bei Ihnen, die Bilderkennung mit Modell und Bildern betreiben wir auf unseren Servern in Deutschland. Sie bekommen den Hinweis, das Bild je Fund, die Auswertung und das Signal an Ihre Anlage, dafür schließen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Wer im Bild ist und wie lange Bilder aufbewahrt werden, klären wir vorher mit Ihnen und Ihrer Arbeitnehmervertretung.

## Dazu bei Krynex Labs

Leistung

KI-Bilderkennung in der Kreislaufwirtschaft

→ https://www.krynexlabs.de/spezialisierungen/kreislaufwirtschaft/

Leistung

Störstofferkennung im Müllbunker

→ https://www.krynexlabs.de/spezialisierungen/stoerstofferkennung-muellbunker/

Wissen

Störstofferkennung mit KI

→ https://www.krynexlabs.de/wissen/stoerstofferkennung-ki/

## Passend dazu

Insights

Plastik in der Biotonne: Strafe, Gebühr oder Rücknahme? Was die Bioabfallverordnung regelt und wer am Ende zahlt

→ https://www.krynexlabs.de/blog/biotonne-fehlbefuellt-gebuehr-ruecknahme/

Insights

Ein halbes Jahr Lachgas-Verbot: was die Müllverbrennung zählt

→ https://www.krynexlabs.de/blog/lachgas-verbot-halbes-jahr-muellverbrennung/

Wissen

Akkus und Lithium-Batterien im Restmüll und in der Sortieranlage: Brände, Zahlen, Erkennung

→ https://www.krynexlabs.de/wissen/akkus-lithium-restmuell-erkennen/

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