# KI-Chatbot Förderung 2026: was noch geht, was ausläuft

> Für die Software eines KI-Chatbots gibt es 2026 kaum noch Zuschuss. Was BAFA, INQA, KfW und die Abschreibung bringen und welche Klausel viele übersehen.

Quelle: https://www.krynexlabs.de/blog/ki-chatbot-foerderung-was-2026-noch-geht/
Stand: 2026-10-04
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#Förderung#KI-Chatbot#BAFA#INQA#KfW#Sachsen

# Wird ein KI-Chatbot gefördert? Was ein Betrieb im Oktober 2026 noch bekommt

Für die Software eines KI-Chatbots gibt es im Herbst 2026 kaum noch Zuschüsse. Gefördert wird die Beratung davor, finanziert wird über Kredite, und steuerlich hilft die Abschreibung über ein Jahr. Was ausgelaufen ist, welche Frist am 31. Dezember 2026 endet und welche Klausel viele Angebote übersehen. Alle Angaben an den Richtlinien geprüft, Stand 4. Oktober 2026.

[Annett Krusch](https://www.krynexlabs.de/ueber-uns/) 4\. Oktober 2026

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Ein Verkäufer verspricht 80 % Förderung für Beratung und Chatbot aus einer Hand, der Chef unterschreibt, am Ende gibt es 0 Euro. Der Film zeigt die drei Gründe (Reihenfolge bei der BAFA, Neutralitätsklausel Punkt 2.2, kaum noch Zuschuss für Software) und den richtigen Weg. Szene nachgestellt, Verkäufer erfunden, KI-Stimme (ElevenLabs).

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Guten Tag! Kurz und knapp, ich hab da was für Sie. Ein KI-Chatbot für Ihren Kundenservice, Beratung und Software aus einer Hand. Und das Beste: Achtzig Prozent zahlt der Staat. Sie müssen nur heute noch unterschreiben, die Fördertöpfe sind bald leer. Den Vertrag schicke ich Ihnen gleich rüber! Der Chef unterschreibt noch am selben Abend. Und bekommt am Ende: null Euro Zuschuss. Nicht wegen eines Formfehlers. Sondern aus drei Gründen, die fast jeder übersieht. Erstens: die Reihenfolge. Bei der geförderten Unternehmensberatung der BAFA darf die Beratung erst beginnen, wenn die Leitstelle schriftlich grünes Licht gegeben hat. Wer vorher unterschreibt und anfängt, bekommt nichts. Rückwirkend gibt es keine Förderung. Zweitens: Punkt zwei Punkt zwei der Richtlinie. Gefördert wird keine Beratung, die auf etwas hinausläuft, das der Berater selbst verkauft. Wer den Chatbot verkauft, darf die geförderte Beratung dazu nicht machen. Beratung und Software aus einer Hand, zu achtzig Prozent gefördert: Das passt nicht zusammen. Drittens: Für die Software selbst gibt es kaum noch einen Zuschuss. Das Bundesprogramm Digital Jetzt ist Ende zweitausenddreiundzwanzig ausgelaufen. Und der sächsische Digitalisierungszuschuss nimmt seit dem siebzehnten Juli nur noch Anträge aus dem Raum Leipzig an. So geht es richtig. Zuerst ein unabhängiger Berater, der bei der BAFA registriert ist. In Sachsen außerhalb des Raums Leipzig gibt es dafür achtzig Prozent, höchstens zweitausendachthundert Euro. Danach holen Sie Angebote für die Umsetzung ein. Die Software lässt sich über einen Förderkredit der KfW finanzieren, und gekaufte Software wird über ein Jahr abgeschrieben. Aber Achtung: Die BAFA-Richtlinie gilt nur für Anträge bis zum einunddreißigsten Dezember. Übrigens: Auch wir dürften Ihnen diese geförderte Beratung nicht verkaufen, wenn am Ende unser eigener Chatbot steht. Genau deshalb sagen wir es Ihnen. Und wenn Sie das nächste Mal hören: Achtzig Prozent zahlt der Staat, dann fragen Sie zuerst: Wer berät hier, und wer verkauft?

Die kurze Antwort zuerst. Für die **Software** eines KI-Chatbots gibt es im Herbst 2026 kaum noch einen Zuschuss. Gefördert wird die **Beratung** davor, über die BAFA bis zu 2.800 Euro und über das INQA-Coaching. **Finanzieren** lässt sich die Einführung über Förderkredite der KfW und der Sächsischen Aufbaubank. Und **steuerlich** wird gekaufte Software über ein Jahr abgeschrieben statt über drei oder fünf. Die BAFA-Beratung hat eine Frist: Anträge nur bis zum 31. Dezember 2026.

Wir haben jede Angabe in diesem Beitrag am 4. Oktober 2026 an der jeweiligen Richtlinie, dem Gesetz oder der Seite des Förderträgers nachgelesen. Die Links stehen jeweils dabei. Förderprogramme ändern sich, und dieser Beitrag ersetzt keine Förder- oder Steuerberatung.

## Was bezahlt wird, auf einen Blick

| Weg | Was | Art | Für Chatbot-Software? |
| --- | --- | --- | --- |
| BAFA Unternehmensberatung | Beratung vor der Einführung | Zuschuss 50 bis 80 % | nein, nur Beraterhonorar |
| INQA-Coaching | Begleitung im digitalen Wandel | Zuschuss 80 % | nein, nur Coaching |
| KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung (511/512) | Hard- und Software samt Einführung | Kredit | ja |
| SAB Digitalisierungsdarlehen | Hard- und Software, 30.000 bis 250.000 € | Kredit | ja |
| SAB Digitalisierungszuschuss | Software und Einführung | Zuschuss | nur noch Raum Leipzig |
| Abschreibung über ein Jahr | gekaufte Software | Steuer | ja, bei Kauf |
| Forschungszulage | Forschung und Entwicklung | Steuer | nein, nicht für Einführung |

## Was ausgelaufen ist

Viele Seiten im Netz werben noch mit Programmen, die es nicht mehr gibt. Wer heute danach sucht, verliert Zeit.

-   **Digital Jetzt** des Bundeswirtschaftsministeriums war laut Richtlinie [„bis zum 31. Dezember 2023 befristet“](https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/richtlinie-zum-foerderprogramm-digital-jetzt-investitionsfoerderung-kmu.pdf). Es war das Programm, das Software direkt bezuschusst hat.
-   **go-digital** wurde vom Ministerium 2021 „bis 2024 verlängert“. Ein laufendes Antragsverfahren für 2026 haben wir nicht gefunden.
-   **Der SAB-Digitalisierungszuschuss** in Sachsen hat seit dem [17\. Juli 2026 einen Antragsstopp](https://www.sab.sachsen.de/en/f%C3%B6rderrichtlinie-digitalisierung-zuschuss-efre-2021-bis-2027) für alle Regionen außer der Stadt Leipzig, dem Landkreis Leipzig und Nordsachsen. Ein Betrieb in Chemnitz oder Dresden kann ihn nicht mehr beantragen. Was ein Leipziger Betrieb damit bekommen kann, steht auf unserer Seite [KI-Agentur Leipzig](https://www.krynexlabs.de/ki-agentur-leipzig/).
-   **Das Mittelstand-Digital Zentrum Chemnitz**, die kostenlose Anlaufstelle für Sachsen, hat seine Förderphase [zum 31. August 2026 beendet](https://digitalzentrum-chemnitz.de/meldungen/5-jahre-digitalisierung-fuer-sachsens-mittelstand-foerderphase-endet/). Ob es ab 2027 weitergeht, wird laut Zentrum geprüft. Erreichbar bleiben die Selbstlernangebote und Selbstchecks.

## Die Beratung: BAFA, bis Ende 2026

Die BAFA fördert die [Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen](https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschaft/unb_foerderrichtlinie_kmu_241212.pdf). Förderfähig sind höchstens 3.500 Euro Beratungskosten je Beratung:

-   In den neuen Bundesländern ohne Berlin und ohne die Region Leipzig gibt es 80 Prozent, höchstens 2.800 Euro.
-   In den alten Bundesländern, in Berlin und in der Region Leipzig gibt es 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro.
-   Pro Jahr sind zwei Beratungen möglich, insgesamt fünf.
-   Die Richtlinie gilt laut Wortlaut „längstens für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden“.

Ausdrücklich nicht gefördert werden Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen. Gefördert wird eine konzeptionelle Beratung, also Analyse, Schwachstellen und Handlungsempfehlungen. Die Richtlinie nennt im Zweck den digitalen Wandel. Ob Ihre Frage „Lohnt sich ein Chatbot für unseren Kundenservice, und wie führen wir ihn ein?“ darunter fällt, entscheidet am Ende die Leitstelle. Nach dem Wortlaut spricht viel dafür.

Der wichtigste Ablaufpunkt: Erst nach dem schriftlichen Informationsschreiben der Leitstelle darf die Beratung beginnen. Wer vorher anfängt, bekommt nichts.

## Die Klausel, die viele Angebote übersehen

Hier liegt der Grund, warum ein „gefördertes Chatbot-Paket“ fast nie funktioniert. Die BAFA-Richtlinie schließt unter Punkt 2.2 Beratungen aus, deren Zweck „auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden“. Die Richtlinie nennt das Neutralität.

Wer den Chatbot verkauft, kann also nicht zugleich die geförderte Beratung dazu leisten. Das gilt auch für uns. Dazu kommt eine zweite Bedingung: Der Berater muss bei der BAFA registriert sein und mehr als die Hälfte seines Umsatzes mit entgeltlicher Unternehmensberatung machen.

Der saubere Weg ist deshalb eine Trennung. Ein unabhängiger, registrierter Berater untersucht, ob und welcher Chatbot sich lohnt. Erst danach holen Sie Angebote für die Umsetzung ein, auch von Anbietern wie uns. Wenn Ihnen jemand Beratung und Software aus einer Hand als BAFA-gefördert anbietet, fragen Sie nach, wie das mit Punkt 2.2 zusammenpasst.

## Die Begleitung: INQA-Coaching

Das [INQA-Coaching](https://www.inqa.de/DE/angebote/inqa-coaching/informationen-fuer-kmu/uebersicht.html) des Bundesarbeitsministeriums übernimmt 80 Prozent der Kosten für bis zu zwölf Coaching-Tage in bis zu sieben Monaten. Voraussetzungen laut INQA: mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle, weniger als 250 Beschäftigte, höchstens 50 Millionen Euro Umsatz und mindestens zwei Jahre am Markt. Der Weg führt über ein kostenloses Erstgespräch bei einer regionalen INQA-Beratungsstelle, die einen Coaching-Scheck für einen autorisierten INQA-Coach ausstellt.

INQA passt, wenn es weniger um die Technik geht als um die Menschen: Wer arbeitet künftig mit dem Chatbot, wer prüft seine Antworten, was ändert sich im Kundenservice? Die Beschäftigten werden dabei ausdrücklich beteiligt. Das ist bei einem Chatbot, der Kundenanfragen beantwortet, keine Formalie.

## Die Einführung: Kredite statt Zuschuss

Für die Software und ihre Einführung bleiben zwei Förderkredite.

**KfW, ERP-Förderkredit Digitalisierung (511/512).** Er hat im Juli 2025 den alten ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit abgelöst. Laut [Merkblatt](https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-\(Inlandsf%C3%B6rderung\)/PDF-Dokumente/6000005251_M_511.pdf) finanziert er den „Erwerb und die Implementierung von Hard- und Software“, hat keinen Mindestbetrag und wird über die Hausbank beantragt, vor Beginn des Vorhabens. In der Grundstufe gibt es keinen Zuschuss, in den höheren Stufen laut KfW drei beziehungsweise fünf Prozent des Kredits. Für den Einsatz von KI als Zukunftstechnologie stellt die KfW eine Bedingung, die viele Chatbots nicht erfüllen: Standardsoftware mit eingebauten KI-Werkzeugen zählt ausdrücklich nicht, die KI muss unternehmensinterne Daten nutzen. Ein Chatbot, der auf Ihren eigenen Unterlagen antwortet, kann das erfüllen, ein gemietetes Standard-Abo eher nicht.

**SAB, Digitalisierungsdarlehen.** Für sächsische Betriebe gibt es das [Digitalisierungsdarlehen](https://sab.sachsen.de/en/digitalisierungsdarlehen-digi-d-) für Hard- und Software, von 30.000 bis 250.000 Euro. Es ist derzeit beantragbar, aber ein Darlehen, kein Zuschuss. Für ein kleines Chatbot-Projekt ist die Untergrenze oft schon zu hoch.

## Die Steuer: Abschreibung über ein Jahr

Was oft unterschätzt wird: Gekaufte Software müssen Sie nicht über drei oder fünf Jahre abschreiben. Das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 (IV C 3 - S 2190/21/10002 :025) legt für „Betriebs- und Anwendersoftware“ eine Nutzungsdauer von einem Jahr fest. Ausdrücklich gemeint sind auch individuell angepasste Anwendungen und „sonstige Anwendungssoftware zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung“. Eine gekaufte Chatbot-Lizenz fällt nach diesem Wortlaut darunter. Zwei Einschränkungen nennt das Schreiben selbst: Es ist keine Sofortabschreibung, und es ist kein Wahlrecht.

Die degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent für Anschaffungen zwischen Juli 2025 und Ende 2027 ([§ 7 Abs. 2 EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html)) bringt bei Software dagegen nichts, wenn die Nutzungsdauer ohnehin nur ein Jahr beträgt.

Wer den Chatbot mietet statt kauft, zahlt laufende Gebühren. Wie die zu behandeln sind, klären Sie mit Ihrem Steuerberater. Und die **Forschungszulage**, nach der wir öfter gefragt werden, passt hier nicht: [§ 2 Abs. 2 FZulG](https://www.gesetze-im-internet.de/fzulg/FZulG.pdf) schließt Tätigkeiten aus, deren Ziel es ist, ein festgelegtes Produkt „zum reibungslosen Funktionieren“ zu bringen. Genau das ist eine Einführung.

## Ein Rechenbeispiel aus Chemnitz

Ein Betrieb mit 30 Beschäftigten in Chemnitz will einen Chatbot, der Kundenanfragen aus den eigenen Unterlagen beantwortet. Angenommen sind 3.500 Euro für eine unabhängige Beratung und 12.000 Euro netto für Software und Einführung. Das sind Annahmen für die Rechnung, kein Angebot.

| Posten | Betrag | Förderung |
| --- | --- | --- |
| Unabhängige Beratung (BAFA, Chemnitz: 80 %) | 3.500 € | Zuschuss 2.800 € |
| Software und Einführung | 12.000 € | kein Zuschuss mehr (SAB-Stopp) |
|  |  | Finanzierung über KfW 511/512 möglich |
|  |  | gekaufte Lizenz: Abschreibung über ein Jahr |

Vom Zuschuss bleiben also 2.800 Euro, für die Beratung. Läge derselbe Betrieb in Leipzig, gäbe es für die Beratung nur 50 Prozent, dafür könnte er für Software und Einführung noch den SAB-Digitalisierungszuschuss prüfen lassen, der dort weiter angenommen wird.

## Die Reihenfolge, die den Zuschuss rettet

1.  **Erst klären, dann unterschreiben.** Die BAFA-Beratung darf erst nach dem Schreiben der Leitstelle beginnen, das INQA-Coaching erst mit dem Coaching-Scheck, und den KfW-Kredit beantragen Sie vor Beginn des Vorhabens. Wer vorher startet, riskiert die Förderung.
2.  **Beratung und Umsetzung trennen.** Der geförderte Berater darf nicht der sein, der Ihnen den Chatbot verkauft.
3.  **Vor dem 31. Dezember 2026 beantragen**, wenn Sie die BAFA-Beratung nutzen wollen. Ob die Richtlinie danach verlängert wird, steht heute nirgends.
4.  **Mit dem Steuerberater die Abschreibung besprechen**, bevor Sie kaufen oder mieten.

Eine Übersicht der Programme mit dem Ablauf, wie wir ihn mit Betrieben abstimmen, steht auf unserer Seite zur [Förderung der KI-Beratung in Sachsen](https://www.krynexlabs.de/foerderung-ki-sachsen/). Wer erst wissen will, ob ein Chatbot bei Ihnen überhaupt etwas bringt, kann mit dem kostenlosen [KI-Quick-Check](https://www.krynexlabs.de/quick-check/) anfangen. Wenn uns dabei keine Förderung einfällt, die passt, sagen wir das auch.

## Häufige Fragen

Gibt es 2026 eine Förderung für einen KI-Chatbot?

Für die Software selbst kaum noch als Zuschuss. Digital Jetzt ist Ende 2023 ausgelaufen, der sächsische Digitalisierungszuschuss nimmt seit dem 17. Juli 2026 nur noch Anträge aus Leipzig, dem Landkreis Leipzig und Nordsachsen an. Gefördert wird die Beratung vor der Einführung (BAFA, INQA-Coaching), finanziert werden kann die Einführung über Förderkredite der KfW und der SAB.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für eine Beratung?

Gefördert werden höchstens 3.500 Euro Beratungskosten. In den neuen Bundesländern ohne Berlin und ohne die Region Leipzig sind das 80 Prozent, also bis zu 2.800 Euro, sonst 50 Prozent und bis zu 1.750 Euro. Anträge sind laut Richtlinie nur bis zum 31. Dezember 2026 möglich.

Darf der Anbieter des Chatbots die geförderte Beratung machen?

Nein. Die BAFA-Richtlinie schließt Beratungen aus, deren Zweck auf den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die der Berater selbst vertreibt. Wer den Chatbot verkauft, kann nicht zugleich die geförderte Beratung dazu leisten.

Kann man Chatbot-Software sofort abschreiben?

Nicht sofort, aber nach dem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr. Das gilt für Betriebs- und Anwendersoftware, ausdrücklich auch für individuell angepasste Anwendungen. Ob eine gekaufte Chatbot-Lizenz in Ihrem Fall darunter fällt, klärt der Steuerberater.

Gibt es die Forschungszulage für die Einführung eines Chatbots?

Nein. Die Forschungszulage begünstigt Forschung und experimentelle Entwicklung. Die Einführung eines fertigen Produkts, damit es im Betrieb reibungslos läuft, schließt § 2 Abs. 2 FZulG ausdrücklich aus.

## Dazu bei Krynex Labs

Leistung

KI-Förderung in Sachsen

→ https://www.krynexlabs.de/foerderung-ki-sachsen/

Wissen

KI im Mittelstand einführen

→ https://www.krynexlabs.de/wissen/ki-im-mittelstand-einfuehren/

Workshop

Workshop KI-Strategie

→ https://www.krynexlabs.de/workshops/ki-strategie-roadmap/

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